Halbbruder verstorben - wer erbt?
Mein Halbbruder ist verstorben.
Er war nicht verheiratet und hatte keine Kinder.
Seine Mutter ist schon sehr lange verstorben und unser gemeinsamer Vater vor ein paar Jahren.
Weitere Geschwister gibt es nicht.
3 Antworten
Die Antworten von @Angelsiep und @Maerz2019 sind richtig.
Nur kurz noch die Erklärung. Bei der Erbschaft geht es nach der "Blutlinie."
Da weder Ehefrau, noch Kinder als Erben verfügbar sind, wäre der Vater der gesetzliche Erbe. Da der verstorben ist, geht es auf den nächsten der Linie über, also auf Dich. ZUm Nachlesen § 1925 Abs. 1 BGB.
Mein Beleid ... aber auch:
Blöde Frage - echt. Wer erbt denn sonst dem Gesetz nach - ausser Du?
Der Halbbruder kann testamentarisch auch andere Erben bestimmt haben. Diese Art von Erblassern (Typ Einsamer Wolf) sind prädestiniert für Legate, also Vermächtnisse an Vereine und Verbände.
Liegt ein Testament vor? Bist Du zu ungeduldig? Prüfe ob Schulden hinterlassen wurden. Die Frist, das Erbe in dem Fall auszuschlagen beträgt 6 Wochen nachdem man von Tod des Erblassers erfahren hat.
Dann wärest du der Erbe.