Wie muss ich Geschwister auszahlen, wenn ich das Haus meines Vaters übernehme?
Ich möchte das Haus meines Vaters übernehmen. Wie muss ich rechtlich gesehen meine Schwester auszahlen?
Es sieht folgendermaßen aus: Ich möchte das Haus meines Vaters übernehmen. Es hat 2 separate Wohnungen, von denen ich eine bewohne. Jedoch gibt es im Grundbuch keine Aufteilung, weshalb es offiziell ein Einfamilienhaus ist. Das Haus kann man mit ca. 200.000€ Verkehrswert bewerten, wovon mein Vater noch 60.000€ finanziert hat und abbezahlen muss.
Wenn ich nun den Kredit meines Vaters übernehme, mit welcher Summe müsste ich dann meine Schwester auszahlen?
Gäbe es ne Möglichkeit, mir nur eine Wohnung überschreiben zu lassen, wenn es keine Aufteilung gibt? Wenn ja, würde das Sinn machen?
2 Antworten
Das Haus mag zwar einen Verkehrswert von 200.000 haben aber Dein Vater wird Dir das Haus wohl kaum ohne Eintragung eines Wohnrechtes überlassen.
Außerdem müßten dann Deine Geschwister einen Erbverzicht für die Zukunft erklären.
Mein Vater wohnt nicht in dem Haus, deshalb wünscht er keine Eintragung eines Wohnrechtes.
Geschwisterbonus? Davon habe ich noch nie was gehört und finde auch keinen Hinweis im Internet darauf. Beruht das auf einem Rechtssatz oder auf einem Urteil? Oder ist das nur eine Empfehlung?