Hilfe bei Umsatzsteuer Jahreserklärung?

2 Antworten

2. In keines, da wird nur der Vorsteuerbetrag in Feld 320 eingetragen.

3. Zeile 168.

"Zur Info: Ich habe keine Kleinunternehmer Regelung und ich möchte den Mac auf einmal abschreiben und nicht über mehrere Jahre."

Das hat mit der UMSATZsteuer nichts zu tun, sondern mit der Anlage EÜR.

Deine Umsätze unterliegen dem Reverse Charge Verfahren und werden in D micht umsatzversteuert. Anmelden musst Du sie dennoch - in Voranmeldungen, der Umsatzsteuererklärung UND zusammenfassenden Meldungen. Alles nicht passiert?

Undestroyable93 
Fragesteller
 27.06.2023, 20:11

Hallo,
danke schon mal :)
Ich habe bisher nur für die 4 Quartale in 2022 die Umsatzsteuer Voranmeldung abgegeben.
Alle Werte wie gesagt mit 0, da ich mich nicht informiert habe.
Ich habe nur den Kauf des Macs eingetragen im 2. Quartal.
Daraufhin habe ich die 426€ zurückbekommen vom Finanzamt.
Eine zusammenfassende Meldung habe ich noch nie gemacht.
Ich bin echt am Verzweifeln.
Mein Youtube Kanal existiert schon seit 2 Monaten nicht mehr und ich will einfach nur diese Finanzamtsachen richtig stellen.
Ich habe für mich und meine Ehefrau die Einkommenssteuer Erklärung gemacht und jetzt fordert das Finanzamt eben die Umsatzsteuerjahreserklärung für 2022 sowie die Rechnung für meinen Mac.

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Na super. Wo soll man da anfangen?

Der Mac wird über mehrere Jahre abgeschrieben. Lässt sich googeln.

Wo sind die anderen 20 Posten bzw. Kosten? (Telefon, Internet, Strom, Heizung usw.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wurzlsepp6682  27.06.2023, 20:50

Der Mac wird über mehrere Jahre abgeschrieben. Lässt sich googeln.

ähm, NEIN! Digitale Sofort-Abschreibung! Abschreibung somit auf EIN Jahr zulässig!

https://www.roedl.de/themen/kursbuch-stadtwerke/2021/dezember/abschreibung-digitaler-wirtschaftsgueter

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Eifelia  28.06.2023, 08:48
@senior1

Hier ist es aber egal, ob die Sofortabschreibung gewählt wird oder nicht. Da der Gewerbebetrieb schon nicht mehr besteht, muss der Laptop steuerpflichtig in das Privatvermögen überführt werden. Ob ich nun 100 % abschreibe und dann den vollen Teilwert im Aufgabegewinn habe oder 33 % abschreibe und dann Teilwert abzüglich 66 % Buchwert im Aufgabegewinn habe, kommt auf das gleiche heraus (ich gehe davon aus, dass der FS die Voraussetzungen des § 16 Abs. 5 EStG nicht erfüllt und die Fünftelungsregelung nach § 34 EStG wird bei der hier vorliegenden Größenordnung zu vernachlässigen sein)

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senior1  28.06.2023, 21:22
@Eifelia

Ist zu hoch für mich. Zudem würde ich mir nie ein solch teures Teil zulegen.

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