Nebengewerbe für Youtube anmelden?

2 Antworten

Also, es gilt in deinem Fall quasi als Gewerbe, das du anmelden musst. Führt schlussendlich also auch dazu, dass du eine USt Erklärung abgeben musst am Jahresende neben deiner Steuerklärung, die für dich dann auch verpflichtend ist.

Da es unwahrscheinlich ist, dass du dabei genug Umsatz machst, um am Ende auch Umsatzsteuer zu bezahlen, wird die USt Erklärung also gegen 0 laufen.

YouTube erfordert trotzdem eine Gewerbeanmeldung, so unwahrscheinlich es oft auch ist und viele nicht wissen. Das entscheidende hierbei ist, dass die Absicht, Gewinn zu erzielen, besteht. Somit ist man beim Gewerbe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
  1. Ja
  2. Grenzsteuersatz der Einkommenssteuer also ca 35%
  3. Nicht für die Einkommensteuer - da gibt es einen allgemeinen Freibetrag den hast du durch die Arbeitnehmertätigkeit aber schon aufgebraucht

Hallo Freedom 64,

danke für deine schnelle Antwort.

Bedeutet für mich ich melde beim Landratsamt ein Nebengewerbe an richtig?

Wo gebe ich meine Youtube Einnahmen an? In meiner ganz normalen privaten Einkommenssteuer Erklärung oder muss ich für das Nebengewerbe eine separate Steuererklärung machen?

Falls du dich damit auskennst habe ich gleich direkt noch eine Frage.

Da mein aktueller PC beim Videoschnitt aktuell sehr an seine Grenzen gehen muss, steht demnächst ein Neukauf eines neuen Mac Studios an.

Kann ich diesen dann als Betriebsausgaben deklarieren oder bringt mir das nichts steuertechnisch?.

Liebe Grüße

Andi

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@Undestroyable93

Die GEwerbeanmeldung allein reicht nicht, Du musst auch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Die Gewerbeämter erzählen gern noch, Du bekämst diese Fragebogen in Papierform vom Finanzamt zugeschickt - das trifft aber nicht mehr zu (wenn Du nichts von allein abgibst, mag das Finanzamt da noch was schicken, dann ist die Frist aber längstens abgelaufen). Erst der Fragebogen führt zur Vergabe der neuen Steuernummer.

Du ermittelst den Jahresgewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung und übernimmst diesen in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung. Die Anlage EÜR und die Einkommensteuererklärung sind elektronisch an das Finanzamt zu übertragen.

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@Eifelia

Danke dir für die Antwort.

Mal angenommen ich nehme im restlichen Jahr sagen wir mal 500€ mit Youtube ein aber kaufe mir für das Erstellen und Schneiden der Videos einen Mac für 2500€, muss ich dann trotzdem auf die 500€ Einnahmen Steuern zahlen?

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@Undestroyable93

Nein, dann hast Du einen Verlust i.H.v. 2000 € erwirtschaftet und bekommst anteilig Lohnsteuer zurück (wenn Du welche zahlst, etwa in Höhe Deines persönlichen Grenzsteuersatzes auf den Verlust bezogen). An der Anlage EÜR ändert das aber nichts.

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@Eifelia

Wenn ich jetzt zum Beispiel morgen zum Apple Store fahre und mir den PC kaufe kann die Rechnung dann einfach auf meinen Namen laufen oder? Weil wenn ich ein Nebengewerbe nächste Woche anmelde wird das eine Einzelunternehmung (Nebengewerbe) ohne Firmennamen. Muss das Gewerbe schon existieren wenn ich den PC kaufe oder kann ich das wegen den paar Tagen trotzdem als Firmenanschaffung mit rein nehmen? Also ich kaufe den PC heute oder morgen und die Firma wird erst nächste Woche gegründet. Ist das ein Problem?

Bekomm ich dann anteilmäßig Steuern aus meinem Angestelltenverhältnis zurückgezahlt oder hab ich das falsch verstanden?

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@Undestroyable93

Nein, das ist kein Problem, aber warum gründest Du nicht einfach zu heute? In der Gewerbeanmeldung kannst Du den 25.03. als Startdatum angeben.

Wie gesagt, Du bekommst anteilig Lohnsteuer zurück. Um den vollen Kaufpreis ansetzen zu können, müsstest Du allerdings mindestens glaubhaft machen können, dass Du diesen PC NUR für die gewerbliche Tätigkeit nutzt, das dürfte eher nicht möglich sein. Und ggf. bleibt der Steuerbescheid vorläufig, bist Du nachgewiesen hast, dass Du insgesamt einen Gewinn mit der Tätigkeit machst.

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@Eifelia

Ok meine Einnahmen haben am Montag den 21.03 begonnen also kann ich einfach problemlos nächste Wochen den 21.03 als Gründungsdatum eintragen oder?

Der PC wird natürlich auch privat genutzt. Ich würde sagen so ca. 50% privat und 50% für Videoschnitt, Bildbearbeitung und sonstiges.

Also wenn ich das richtig verstehe kann ich dann nur die Hälfte vom Kaufpreis geltend machen als Verlust oder?

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Es gibt einen Freibetrag von 410€ jährlich. Bleibt er darunter muss es nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

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@Amado

Ja, aber da das Finanzamt nicht weiß, wie hoch der Gewinn ist, wird er sich dazu nach der Gewerbeanmeldung schon irgendwie äußern müssen (was Du natürlich weißt, aber ich wollte es für den FS ergänzen).

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