Wie berechnet sich die Umsatzsteuer, wenn ich in Holland ohne Mehrwertsteuer einkaufe?
Hallo,
ich habe eine Firma. Ich kaufe regelmäßig in Holland ohne Mehrwertsteuer ein. Nun ist meine Frage, wie ich die Rechnungen für Kunden in Deutschland ausschreiben muss?
Wenn ich 50€ für etwas haben möchte (Netto) kommen dann einfach 19% drauf?
Diese Differenz zwischen Brutto und Netto führe ich an das Finanzamt ab oder wie läuft das? Das wären bei 100€ Netto schließlich 19€ die darauf kommen und ans Finanzamt gehen. Das kommt mir ziemlich viel vor. Normalerweise wird sowas ja gegengerechnet mit dem Einkauf, aber dort zahle ich ja keine Mehrwertsteuer. Ich wäre sehr glücklich wenn mir jemand helfen könnte.
3 Antworten
Das ist doch ganz einfach, ich wähle mal andere Summen.
Du kaufst in den Niederlanden etwas für 30,- euro Umsatzsteuerfrei.
Du verkaufst es hier für 50,- Euro netto + 9,50 euro Umsatzsteuer.
Also führst Du 9,50 euro ab und es bleiben Dir 20,- Euro Rohgewinn (50,- - 30,- = 20,-.
Hättest Du in Deutschland gekauft, so wäre dein Einkaufspreis 35,70 euro gewesen 30,- + 5,70 USt.
Verkauf 50,- euro + 9,50 Euro = 59,50.
Umsatzsteuer 9,50 - 5,70 = 3,80 euro an das Finanzamt.
Rohgewinn 50,- euro Umsatz - 30,- Euro netto Einkauf = 20,- Euro.
Du siehst, es bleibt so wie es war.
Es ist Irrglaube, dass der Einkaufspreis etwas mit dem Verkaufspreis algorithmisch zu tun haben muss - einziges Kriterium ist, dass Du profitabel bist.
Kaufst Du also in den Niederlanden etwas für 100 EUR ein (relevante Umsatzsteuerpositionen werden ja über andere Konten als die Wareneinkäufe gebucht), dann sind das 100 EUR Ausgaben.
Der relevante Erlös wären dann idealerweise mind. 100 EUR (sonst gäbe es ja einen Verlust), d.h. vielleicht 110 EUR, 120 EUR oder 200 EUR. Verkaufst Du dies in Deutschland, so werden beispielsweise die 19% USt. darauf berechnet.
Eine Rechnung betrifft nur die Umsatzsteuern. Die andere Rechnung (Deinen Gewinn betreffend) betrifft nur Betriebsausgaben und -einnahmen (netto).
Wenn Du in D mit Umsatzsteuer einkaufst, zahlst Du 59,50 € an den Händler und bekommst 9,50 € vom Fiskus zurück. Unter dem Strich hast Du also einen Aufwand von 50 € - exakt denselben, als wenn Du einen innergemeinschaftlichen Erwerb aus den Niederlanden tätigst. Nur die Voranmeldung sieht etwas anders aus - im ersten Fall ist das halt ganz normale Vorsteuer, im zweiten Fall musst Du die Zeile 'steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe' ausfüllen.
Also wenn ich in Holland für etwas 50€ bezahle und 50€ daran verdienen möchte, muss ich die Rechnung auf 100€ ausschreiben + 19% Mehrwertsteuer? Also wäre die Rechnung für den Kunden bei 119€ richtig?