Hausfriedensbruch oder Verstoß gegen das Briefgeheimnis?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das muss man ein wenig differenzieren: Es handelt sich bei der Entnahme des Briefes um eine "verbotene Eigenmacht" gem. 858 BGB. Diese "verbotene Eigenmacht" an sich ist nicht strafbar, aber natürlich auch nicht rechtmäßig.

Ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis gibt es auch nicht, sofern tatsächlich du der Empfänger bist.

Hausfriedensbruch wäre auch erstmal nicht erkennbar, sofern du dir nicht widerrechtlich Zutritt zu Räumlichkeiten verschafft hast oder usw... (§ 123 StGB 1: Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft).

lucy0x 
Fragesteller
 11.10.2023, 10:34

Danke, kann man aber eine Geldstrafe erhalten wegen der "verbotenen Eigenmacht" oder was könnte da Rechtlich auf einen zukommen?

0
orgel  11.10.2023, 10:45
@lucy0x

Erstmal einfach so nicht! Der Inhaber des Briefkastens kann einen Unterlassungsanspruch geltend machen, der kann dann im Zweifel auch eingeklagt werden.

1

Hallo,

wie ich aus deinen Antworten hier entnehme, haben du und deine Mutter anscheinend kein sehr gutes "inniges" Verhältnis zueinander, ansonsten gäbe es diesen Konflikt erst gar nicht.

Hast du aus diesen Grund momentan eine andere Unterkunft, melde dich dort mit Nebenwohnung an und lass dir deine Post künftig dorthin schicken.

☝️lass deine Mutter das tun, was sie meint tun zu müssen - Familienstreitigkeiten sind nicht ungewöhnlich, damit haben Behörden täglich zu tun.

Da auch deine Mutter sich nicht gerade kooperativ gezeigt hat (dir den Brief auf Nachfrage auszuhändigen) den Kopf wird es dir nicht kosten, allenfalls eine Aufforderung der Unterlassung künftiger Aktionen dieser Art. ☝️

Du hast an Briefkästen Dritter absolut nichts zu suchen. Soweit Du unter dieser Anschrift gemeldet bist und auch dort ( berechtigtereise ) wohnst, muss man Dir Deine Post herausgeben, bzw. Du musst einen Briefkastenschlüssel oder eigenen Briefkasten einfordern.

Ansonsten - Postfach.

Wenn Du dort angemeldet bist, aber nicht dort wohnst - und das ist ja offenbar der Fall, sonst hättest Du ja Zugang zum Briefkasten - ist das ein Verstoß gegen das Meldegesetz, um den solltest Du Dir ggf. mehr Sorgen machen, dafür können nämlich empfindliche Geldbußen festgesetzt werden.

lucy0x 
Fragesteller
 11.10.2023, 12:06

Ich wohne dort, es gibt nur ein Briefkastenschlüssel. Ich habe drum geben mir dringends den Brief zu geben, aber die Vermieterin hat es nicht getan, also habe ich impulsiv gehandelt und es mir raus geholt.

0
lucy0x 
Fragesteller
 11.10.2023, 12:12
@lucy0x

*ich bin "verwandt" mit der Vermieterin

0
Eifelia  11.10.2023, 12:16
@lucy0x

Dann verstehe ich die Nachfrage nicht, denn dann ist es doch auch Dein Briefkasten.

0
lucy0x 
Fragesteller
 12.10.2023, 20:42
@Eifelia

Deswegen wollte ich doch wissen, ob ich was illegales machen, ich bin ja nicht die Mieterin sondern nur die Tochter

0