Haustür vor Montage komplett bezahlen?

5 Antworten

Vor der Montage heißt nach der Anlieferung. Wenn die mit dem Teil auf Dein Grundstück kommen kannste die Ware ja bezahlen. -Und wenn sie die Tür anständig eingebaut haben, bezahlst Du die Montage und die Mehrwertsteuer. Zug um Zug - fände ich in Ordnung.

Ich denke mal, dass beim Kaufvertrag die Anzahlung erwähnt wurde.

Sofern im Kaufvertrag nicht erwähnt wurde, dass der vollständige Kaufpreis vor Montage vollständig bezahlt werden muss, sehe ich hierzu keine Verpflichtung.

Es ist Sache des Händlers, wenn er bei einem Kunden ein ungutes Gefühl hat, diesen Passus im Kaufvertrag zu nennen bzw. auf seine AGB hinzuweisen.

Was steht denn in den AGB?

Da steht "Die Ware muss vor Auslieferung bezahlt sein."

Aber da steht auch, dass die eine Anzahlung haben möchten. Und dazu ist man ja auch nicht verpflichtet.

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@Tanja4019

Im Prinzip ganz einfach. Ihr könnt den Spielregeln des Händlers zustimmen, oder es bleiben lassen. Dann eben ohne Tür. Wenn ihr diese Tür unbedingt haben wollt, dann habt ihr euch nach den Regeln des Händlers zu richten. Die im übrigen rechtlich okay sind. Seht auch mal die Seite des Händlers. Vielleicht ist er schon des öfteren auf die Schnauze gefallen, wenn Kunden nach der Montage nicht gezahlt haben.

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@Tanja4019

Die Ware, nicht sie Montage, entsprechend soll er euch die Tür abrechnen und die Montage nach Einbau.

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Handelt es sich um eine online gekaufte Tür mit Montage , wird die Tür vor Einbau bezahlt, da viele Türen in Polen produziert werden und gleich das Montageteam die Tür auch liefert.

Handelt es sich um einen Händler vor Ort , scheint er Dich nicht sehr für vertrauenswürdig zu halten , oder hat schlechte Erfahrungen gemacht.

Bei einer Haustür handelt es sich um ein individuell passend angefertigtes Bauteil.

Daher hast Du nach Auftragserteilung auch kein Widerrufsrecht mehr, denn das Bauteil wird für Dich hergestellt und verursacht damit ab Herstellung Kosten.

Es ist durchaus üblich, dass mit Kauf eine Anzahlung und vor Montage die kompletten Material-/Teilekosten fällig sind. Die Montage selbst ist meist nicht sehr umfangreich, d.h. hier lohnt es sich nicht, nochmals das Spiel mit Anzahlung und Fertigstellung zu treiben. Du kannst hier klären, ob Du unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten die Zahlung der Montagedienstleistung vornehmen kannst, tätige das jedoch per Überweisung und zahle nicht in bar.

Achte bei der Rechnung darauf, dass Material- und Lohnkosten separat ausgeführt sind. Die Lohnkosten sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar.

Es gibt durchaus Türen nach Standard Maßen , die nicht angefertigt werden

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Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung betreiben. Dazu wäre nur ein Rechtsanwalt oder zum Beispiel eine Verbraucherzentrale berechtigt.

Ob eine Vereinbarung auf Zahlung des kompletten Werklohns vor Ausführung der Arbeiten rechtlich Bestand haben kann mag daher dahin stehen.

Eine rechtliche Betrachtung aber löst Dein Problem ohnehin nicht. Im schlimmsten Falle verweigert der Auftragnehmer dann die Ausführung der Arbeiten und Du mußt darüber erst einmal prozessieren. Irgendwann zwischen 6 Monaten und 2 Jahren nach Klageerhebung hast Du dann das Urteil.

Vielleicht läßt sich ein Kompromiss darin finden, dass Du vorschlägst die Arbeiten gleich nach Ausführung in bar zu bezahlen.

Bar ist eine schlechte, sehr schlechte Idee!

Wird dann im Übrigen auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen nicht anerkannt!

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@Alarm67

Moment: Materialkosten können ohnehin nicht bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen abgesetzt werden. Für den Dienstleistungsanteil kann die Anzahlung dienen.

Allgemein gilt: Man kann nicht alles auf einmal haben.

Und im Übrigen haben viele Lieferanten heute mobile EC-Kartenleser. So habe ich meine Einbauküche bezahlt. Nach Montage per EC-Karte.

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@Privatier59

Du sprichst aber davon, die Arbeiten (Montage) bar zu bezahlen!

"dass Du vorschlägst die Arbeiten gleich nach Ausführung in bar zu bezahlen"

EC Kartenleser haben die oft dabei, habe ich auch schon häufig genutzt.

Nur dann ist das keine Barzahling!

Und nein, Barzahlung ist nicht erlaubt, auch nicht in Bezug aufcdas Material!

Rechnung per Überweisung zahlen

Du kannst einen selbstständigen Dienstleister oder eine Firma mit den haushaltsnahen Arbeiten beauftragen. Wichtig ist, dass die Tätigkeit legal ausgeübt wird. Schwarzarbeit zählt selbstverständlich nicht. Du benötigst eine Rechnung. Zudem darfst Du den Betrag nicht bar bezahlen. Nur wenn Du die Summe überwiesen hast, wird das Finanzamt Deinen Steuerabzug anerkennen.

https://www.finanztip.de/lp/haushaltsnahe-dienstleistungen-checkliste/?gclid=Cj0KCQiAz9ieBhCIARIsACB0oGJ3UoxT_azV5SDHCH9mff-s3vKXwzxn03oF5hM-TJNOj1yEYQMN-QcaAnF9EALw_wcB

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@Alarm67

Barzahlung ist immer erlaubt, nur können die Ausgaben dann nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen abgesetzt werden.

Die EC-Kartenzahlung ist nur möglich, wenn der Handwerker einen Kartenleser dabei hat. Das hat aber fast kein Handwerker.

Wenn der Fragsteller ebenso maximale Sicherheit haben will wie der Handwerker bleibt dann nur Barzahlung nach Montage.

Wie hoch mögen die Montagekosten sein? 1000 Euro wäre da schon hoch gegriffen. Davon 20% als Steuervortel machen 200 Euro. Demgegenüber steht das Risiko, dass der Handwerker nach Vorauszahlung überhaupt nicht liefert und zum Beispiel wegen Insolvenz auch nicht zu belangen wäre. Würde einen Schaden, je nach Qualität der Haustür zwischen 2500 und 7500 Euro ausmachen.

Für 200 Euro das Risiko eingehen auf 2500 bis 7500 Euro zu verzichten? Für mich wäre die Entscheidung klar.

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