Hallo zusammen, ins Ausland auswandern?

4 Antworten

Niemand kann Euch am Auswandern hindern und wenn es keine schweren Straftaten sind, für die ein Haftbefehl ausgestellt ist, wird ihn auch keiner am Wegzug hindern.

Aber nun wird es spannend:

Wenn er zum Aktenzeichen der Polizei, bzw. der Staatsanwaltschaft seine neue Adresse mitteilt, wird er, falls ein Prozess eröffnet wird, eine Vorladung bekommen.

Wenn es keine schweren Straftaten sind und es sein erstes Verfahren ist, hat er gute Chancen, dass der Staatsanwalt sagt, "die Arbeit und das Theater tue ich mir nicht an, ich stelle das Verfahren ein."

Sollte es etwas schwerwiegenderes sein und er teilt seine Adresse nicht mit zum Verfahren, dann kann es sein, dass man einen Prozess ansetzt, er erscheint nicht, weil er ja nichts davon weiß. Dann wird man versuchen ihn zu holen und ihn nicht mehr finden. Wenn er dann einen Richter hat der sagt, "solche Typen kann ich nicht ab," wird ein Haftbefehl ausgestellt und wenn er dann mal in Deutschland in eine Polizeikontrolle kommt, wird er erstmal festgenommen.

Mein Rat:

Ihr macht das, was Eure Familie vor hat, also auswandern, aber Dein Bruder teil die Adresse zum Aktenzeichen mit. Dann sehen die, dass er sich nicht entziehen will und es gibt keine schlimmen folgen, denn vermutlich würde er auf Diebstahl nur Sozialstunden bekommen, aber wegen des Wohnsitzes im Ausland wird man das Verfahren vermutlich einstellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Familie darf auswandern. Das ist kein Problem.

Bei Deinem Bruder ist das anders. Es hängt davon ab, ob das nur eine kleine Straftat war. Wenn er nur wenig gestohlen hat, z.B. nur was mit 50 Euro, dann wird er beim ersten mal keine Strafe bekommen. Wenn er sich entschuldigt, wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt. Ohne Strafe.

Ansonsten wird er wahrscheinlich Sozialstunden, oder ähnliches bekommen (Arbeiten im Altersheim, oder so).

Vor allem, wenn man erst 15 ist, dann bekommt man bei kleineren Delikten nur Sozialstunden.

Wenn er vorher ins Ausland zieht, dann kann er nicht mehr zurück nach Deutschland. Denn er wird dann sofort verhaftet, wenn er wieder nach Deutschland kommt!

Es ist also besser für ihn, wenn der das mit der Strafe erst in Deutschland klärt. Danach ist er frei.

Wenn er vorher ausreisen will, sollte er das vorher mit der Polizei besprechen. Oder besser die Eltern sollten das mit der Polizei besprechen. Dann wird man eine Lösung finden und er wird sehr viel weniger Ärger haben. Echt.

In was für ein Ausland soll es denn gehen?

Nur innerhalb der EU kann man sich als EU- Bürger frei niederlassen.

Außerhalb der EU gibt es zum Teil ganz strenge Vorschriften dazu, wer dauerhaft verbleiben darf. Ohne großes Vermögen oder gerade dort gesuchten Beruf oder sichere Einnahmen als Rentner hat man Null Chance.

Lee96 
Fragesteller
 09.06.2022, 10:26

Innerhalb der EU aufjedenfall und die auswandern nicht wegen meinem Bruder, das war schon seit langem geplant und fragen sich jetzt ob die es überhaupt dürfen wegen der Sache.

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rocko597  09.06.2022, 10:33
@Lee96

Innerhalb der eU herrscht Niederlassungsfreiheit, das heißt ihr dürft natürlich. Wenn dein Bruder in den Knast muss / kommt er halt nach absitzen der Strafe.

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Lol. Ernsthaft? Natürlich wird er erst auswandern dürfen wenn die Sache geklärt ist, nimmt euch denn überhaupt ein Land wenn ihr wegen nem kleinkriminellen schon auswandern wollt? UK, US, Canada und den Commonwealth könnt ihr schon mal vergessen.

Lee96 
Fragesteller
 09.06.2022, 10:16

Auswandern tun die gar nicht wegen die Sache, dass hatte meine Familie schon seit lang vor.

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