Vorladung als Beschuldigter Warenbetrug?

2 Antworten

Du musst als Beschuldigter nicht zur Polizei gehen und eine Aussage machen. Dies empfiehlt dir auch jeder Anwalt, den Termin dort nicht wahrzunehmen.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, darfst du auch dort als Angeklagter lügen. Vorausgesetzt du beschuldigst damit niemand falsches.

In welcher Märchenwelt lebst du eigentlich?
denkst du, du kannst die Leute betrügen, dann weil du erwischt wurdes mal schnell das Geld zurück schicken und denken damit bekommst du deinen Heiligenschein wieder ?
So funktionier die reale Welt nicht.
Sag die Wahrheit und verstrick dich nicht noch mehr in Lügengeschichten, die Polizei beschlagnahmt deinen PC Laptop womit du diese Betrügerei veranstaltet hast, da kannst du bei Kleiderkreisel löschen was du willst ,deine Spuren hast du hinterlassen.
Zum Betrügen hast du ja genug Mut gehabt, nun beweise auch das du Mut zur Wahrheit hast und steh zu dem was du getan hast, es kommt ohnehin alles raus.

Sowas wird vor einer Befragung beschlagnahmt, bevor der Beschuldigte überhaupt vom Verfahren weiß…

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