darf ich trotz harz 4 meinem schwerkranken bruder im Ausland beistehen?
meine Mutter ist 63 Jahre alt. Sie bezieht Harz 4, ist nicht vermittelba,r noch muss sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie hat eine schwerkranke Schwester gehabt die in Polen lebte. Diese hatte Krebs der bereits gestreut hat. Da meine Mutter keinen Urlaub mehr hatte konnte sie nicht dahin und ihr seelisch beistehen. Letzte Woche ist Ihre Schwester verstorben. Nun erfuhr Sie, dass Ihr Bruder einen Schlaganfall erlitten hat und dadurch schwer behindert ist. Meine Mutter hat angst dass ihr die Familie ausstirbt und sie muss hier in Deutschland sitzen, obwohl sie eh nichts machen kann, da sie selber krank ist. Kann sie sonderurlaub bekommen? Wenn ja wie lang, denn solcher beistand lässt scih ja nur schwer in Wochen eingrenzen. Bitte um Hilfe. Meine Mutter ist verzweifelt und die Sachbearbeiter sind teilnahmslos.
3 Antworten
Hallo, einen Urlaubsanspruch gibt es nicht. Aber: Versucht in diesem speziellen Fall nochmals vorher die Zustimmung beim Jobcenter einzuholen, es ist zumindest bis zu drei Wochen im Jahr möglich, sich außerhalb seines Wohnortes aufhalten – also auch ins Ausland zu reisen. Sind diese 3 Wochen nicht ausreichend oder das Amt lenkt nicht ein, ist es leider so wie @Primus schreibt. K.
Ich habe in einem einschlägigen Forum die Ansicht gefunden, dass man sich bis zu 3 Wochen Ortsabwesenheit genehmigen lassen kann:
www.hartz4-forum.de/index.php?page=Thread&threadID=4309
Man muß natürlich 2 Dinge klar sagen: Tun und lassen kann man, was man will. Nur hat es eben finanzielle Konsequenzen wenn man gegen die Regeln verstößt. Desweiteren nehme ich an, dass sehr viele solche Gesuche beim JC eingehen und man dort auf Glaubhaftmachung besteht.
klar kann deine Mutter zu ihrem kranken Bruder nach Polen fahren. Einfach im Jobcenter abmelden, die Zahlung wird eingestellt und Deine Mutter meldet sich bei ihrer Rückkehr. Oder glaubst Du vielleicht, das das ALGII weitergezahlt wird? Wenn Du im Berufsleben stehst und Dein Urlaub aufgebraucht ist, kannst Du auch Sonderurlaub beantragen, der dann allerdings auch unbezahlt bleibt. Warum sollte es also bei HartzIV- Empängern anders sein?