hallo,ich wurde von meiner tochter um das erbe meiner mutter betrogen . was tun?gr. chrisgruß chris

Support

Liebe/r maulaffe,

wie du an den Reaktionen der Community erkennen kannst, ist deine Frage sehr schwer verständlich. Es kann dir nur dann effektiv geholfen werden, wenn die Frage übersichtlich und verständlich formuliert ist. Bitte denke auch daran dass die Antwortenden ebenfalls ihre Freizeit investieren, um den Fragestellern zu helfen. Daher bitte bei der Frageerstellung in Zukunft etwas mehr Sorgfalt walten lassen.

Herzliche Grüsse

Jürgen vom finanzfrage.net-Support

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

anwald

Den kenn ich, mit dem war ich auf der Baumschule!

wer kann einen rat geben?

Reg Dich ab. Die Sache ist gegessen, der Bonbon ist gelutscht. Die Tochter hat das Geld durchgebracht und Du siehst es nicht mehr, keinen müden Cent davon. Das Urteil kannst Du Dir an die Wand nageln. Du ahnst nicht, wie viele Wände in Deutschland mit Titeln tapeziert sind welche mangels Masse nicht vollstreckt werden können. Da bist Du nur ein Opfer mehr!

Rechts - oder Linksanwald ;-))

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danke für den hinweis!!! natürlich "ANWALT" mit "T"ich bin 63 jahre und war beim schreiben sehr aufgeregt,sorry. gruß chris

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tut mir leid, fehler gemacht zu haben.frdl. gruß chris

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danke nochmal.also FRECHHEIT siegt in unserem land.ich wollte kein erbschleicher sein.was hätte ich denn tun sollen ? gr. chris

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maulaffe:

Neben wir einmal an, du bist bereit und in der Lage, die hohen Anwalts-und Gerichtskosten zu tragen und nehmen wir einmal an, du erwirkst einen vollstreckbaren Titel wegen deiner Forderung von 30 000 € gegen deine Tochter, und nehmen wir weiter an, die arbeitslose und vor allem pfandlose Hartz 4 Empfängerin zahlt an dich freiwillig 50 Euro pro Monat und nehmen wir außerdem an, du verzichtest auf eine Verzinsung deiner Forderung , dann wäre die titulierte Forderung in 50 (fünfzig) Jahren beglichen. Du müsstest jetzt nicht älter 33 Jahre sein und gesund bleiben, um noch den Eingang der letzten Rate zu erleben.

Rat: Hör auf deinen Anwalt.

Du meinst vermutlich, sie hat zu Lebzeiten Deiner Mutter Geld verbraucht, und es war dann bei Tod nichts mehr übrig? Was meinst Du damit, weil Du das Erbe nicht ausgeschlagen hast-mußtest Du letztlich Schulden übernehmen,oder wie? Da Du von Deinem Anwalt schreibst, geh ich davon aus, du hast einen. Der sollte Deine Fragen rechtlich korrekt beantworten können.Deine Frage ist wirklich sehr konfus geschrieben-erklär doch bitte nochmals genauer, wie das gelaufen ist. So kann ich den Sachverhalt auch nicht ganz verstehen, wie meine Vorredner hier, die gern helfen würden, aber die Frage ist nicht so gut formuliert. Bitte also Details

Du bist anscheinendend der Einzige, der sich durch die Buchstabenwüste getraut hat. Was schreibt denn der Fragesteller so?

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liebe doris PG,danke für deine antwort. ja, meine tochter hat meine mutter bereits zu lebzeiten gerupft.meine mutter war 83 jahre und vertraute meiner tochter sehr.so gab sie ihr auch die konto-vollmacht,weil mutter keinen überblick mehr hatte. meine mutter hatte ca 1.400,- euro rente mit witwenrente.meine tochter gab meiner mutter monatlich 200,- euro taschengeldder hausarzt und die sparkasse riefen mich an und erzählten mir bei einem treffen,daß das konto meiner mutter regelmäßig geplündert wird.der arzt meinte, mutter sei sehr senil. da ich berufstätig war, beantragte ich beim amtsgericht eine betreuung für meine mutter..das hatte keinen erfolg,da meine mutter und meine tochter diese betreuung ablehnten.so waren mir die hände gebunden.als ich erfuhr,daß meine mutter bei meiner tochter einzog und ihr haus mit grundstück verkauft wurden,wurde ich stutzig,denn sobald meine tochter das geld hatte,brachte sie mutter ins pflegeheim.kurz darauf verstarb meine mutter. ich wurde vom nachlaßgericht angeschrieben,und so nahm ich das erbe an. schulden waren keine da.da ich nur 625,- euro rente habe,wurden die gerichtskosten vom staat getragen.ich habe einen guten anwalt aber wo nichts mehr ist ,kann man nichts holen,deshalb wollte ich einen titel erwirken,der 30 jahre gilt.ich bin der meinung,sowas darf man nicht tun.wenn meine tochter arbeit hat, sie ist 40 jahre,kann sie 50,- euro mtl. schuld zurückzahlen.strafe muß sein.mal sehen, was mein anwalt erreicht,ich müßte heute post von ihm haben.ich hab gestern mit ihm telefoniert.ich habe noch drei weitere kinder,die nichts bekommen haben. hätte ich das erbe antreten können,wäre das geld auf alle vier kinder aufgeteilt worden,denn jedes meiner kinder hätten es nötig brauchen können. vielen dank und freundliche grüße chris.sollten fehler da sein,bitte ich um nachsicht,bin sehr aufgeregt!

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Hmmm - etwas eigenartig ist die Sache schon.

Deine Tochter ist doch die Enkelin deiner verstorbenen Mutter - wieso hatte sie überhaupt Zugang zum vermeintlichen Erbe?


By the way: Deutsch ist zwar eine überaus schwere Sprache, aber Groß- und Kleinschreibung und ein wenig mehr Satzzeichenbenutzung würden deiner Frage sicherlich mehr Beachtung schenken.

Also bei euroda habe ich aufgehört zu lesen.

Wenn der Text generalüberholt wird, versuche ich es gerne noch einmal ;-))

und ich bei "tochter", was wohl "Tochter" heißen soll.

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@EnnoBecker

Wird wohl so sein, aber auf Ratespiele dieser Art habe ich einfach keine Lust!

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@Primus

suchst du in meinem text nur rechtschreibefehler,oder möchtest du mir helfen?wenn ersteres,dann mußt du auch nicht wieder antworten.gruß chris

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