Hallo ich bin Eigentümer der Wohnung und habe Untermieter. Wie muss ich diese in der Einkommensteuer anmelden?

3 Antworten

Bist Du Eigentümer der Wohnung, oder Hauptmieter der Wohnung?

Im ersten Fall würdest Du in der Anlage V die Anteiligen Kosten, wie sie auf die vermietete Fläche antfallen abziehen.

Im zweiten Fall die anteilige Miete, Strom,usw. soweit sie auf die VermieteteFläche entfällt.

Auf jeden Fall Anlage V, denn die gilt für alle Vermietungseinkünfte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Sonja451 
Fragesteller
 30.08.2023, 10:10

Hallo ich bin Eigentümer der Wohnung und habe Mitbewohner, die sich an der Wohnung finanziell beteiligen. was muss ich in der Anlage V genau eintragen?

Z.B 1.100,-€ Miete und 290,-€ Nebenkosten in der Wohnung habe ich 2 Mitbewohner

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Eifelia  30.08.2023, 11:05
@Sonja451

Da wir hier weder Deine Einnahmen noch Deine Ausgaben kennen, können wir hier auch nicht Deine Anlage V für Dich ausfüllen. Google nach der Ausfüllhilfe zur Ablage V und lies Dich ein - da steht alles drin, was Du brauchst! Bei Fragen hilft google.de.

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wfwbinder  30.08.2023, 11:11
@Sonja451

Wenn Du eigentümerin der Wohnung bist, hast Du als Kosten das Wohngeld, die Abschreibung, wenn der Kauf finanziert wurde auch Zinsen. Wenn "Warm" vermietet wird auch die Heizkosten.

Vermutlich werden ja Küche und Bad gemeinsam genutzt, also sind die Kosten so aufzuteilen, wie des den Räumen entspricht.

Und als Einnahmen hast Du das, was die zahlen.

Im ersten Jahr mit so einer Erklärung solltest Du einen Berufskollegen von mir aufsuchen, der wird auch ggf. nur die Anlage V machen, wenn Du den Rest selbst machen willst.

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Rat2010  30.08.2023, 11:12
@Sonja451

Einerseits (also auf der erste Seite der Anlage V) die Miete und die Nebenkosten. Auch Nachzahlungen.

Du hast aber auch Werbungskosten aus der Vermietung. Was das alles sein könnte steht auf der zweiten Seite der Anlage V. Das fängt mit der anteiligen Abschreibung an (also auf den Teil der Wohnng, der vermietet wird) und geht dann über die anteiligen Zinsen, Reparaturen zum aufgedröselten anteiligen Hausgeld.

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Auf dem „V“ Formular.

Anmelden? Du musst die Mieteinnahmen und zugehörige Werbungskosten (ggf. incl. AfA) erklären, Anlage V.

Sonja451 
Fragesteller
 30.08.2023, 09:44

Im Internet steht etwas über eine Freigrenze. Stimmt das?

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Privatier59  30.08.2023, 09:47
@Sonja451

Ich habe das einmal gegoogelt und schon im ersten Nachweis stand, dass es keine Freigrenze für Mieteinkünfte gibt.

Verwechselst Du das etwa mit dem Grundfreibetrag? Der gilt für alle Einkünfte zusammen.

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Sonja451 
Fragesteller
 30.08.2023, 09:54
@Privatier59

Es ist eine Wohngemeinschaft also eine WG innerhalb einer Wohnung. Ist es da so als ob ich eine seperate Wohnung vermieten würde? Also Anlage V?

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Sonja451 
Fragesteller
 30.08.2023, 10:44
@Sonja451

könntest du mir bitte sagen, wo ich den Grundsteuerfreibetrag eingeben kann in meiner Steuererklärung? das wäre super.

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Andri123  30.08.2023, 10:45
@Privatier59

Für kurzfristige Vermietung gibt es eine Freigrenze von 520,-€ pro Jahr, hab ich neulich mal gelesen. Aber das kommt ja hier nicht infrage.

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Eifelia  30.08.2023, 10:55
@Sonja451

Einen Grundsteuer-Freibetrag gibt es nicht, aber Du meinst vermutlich auch den Grundfreibetrag, der wird nirgendwo eingetragen, sondern bei der Steuerberechnung automatisch berücksichtigt.

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