Mein Vermieter hat meinen Untermieter bei meldeamt abgemeldet. Darf er das?

3 Antworten

keine Finanzfrage

Wenn Du die Erlaubnis zur Untervermietung hast, dann ist Dein Vermieter juristisch aus der Sache raus und Dein Untermieter ist für die Umsetzung des Melderechtes verantwortlich. Dein Untermieter kann natürlich beim Meldeamt nachfragen mit welcher Begründung er von einer dritten Person abgemeldet wurde. Ich möchte nicht der ausführende Sachbearbeiter bei der Meldebehörde sein.

Der Vermieter darf das, wenn es den Tatsachen entspricht.