Einkommensteuer Verwaltungsbeirat WEG Aufwandsentschädigung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest deine Nebeneinkünfte bei der Steuererkärung (mit Zahlungsbeleg) angeben. Zunächst erhöht das natürlich dein zu versteuerndes Einkommen. Aber du hast natürlich die Möglichkeit zusätzliche Werbungskosten geltend zu machen .

Beispiel: Laptop über 3 Jahre abschreiben - musst du nicht auch Vorträge halten, protokolle schreiben etc ??? Du musst das dem Finanzamt plausibel machen.

Ach, und wie sieht es mit zusätzlichen Fahrtkosten und Dienstreisen aus ???