Gilt die 2 Jahre Spekulationssteuer auch wenn man sein Erwachsenses Kind als Untermieter hat?Ich und meine Frau wohnen auch in der Wohnung?

1 Antwort

Wenn ein Teil der Wohnung vermietet wurde, gilt für diesen Teil nicht die Regelung mit der Selbstnutzung. Für diesen Anteil würde also Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinn anfallen prozentual.

Außerdem geht nicht um zwei Jahre Selbstnutzung, sondern das Wohneigentum muss im Verkaufsjahr und in den beiden vorangehenden Jahren selbstgenutzt worden sein (Paragraf 23 EStG). Also wenn Verkauf in 2019, Selbstnutzung mindestens seit 31.12.2017. Das gilt in diesem Fall dann eben für den selbstgenutzten Anteil.

Ob nun der vermietete Anteil an ein Kind oder einen Fremden vermietet wurde, dürfte wohl egal sein.

Die Mieteinnahmen werdet Ihr wohl deklariert haben? Manchmal nehmen ja Eltern auch ihre erwachsenen Kinder kostenfrei auf oder gegen eine Kostenbeteiligung am Haushaltsgeld o.ä..

EnnoWarMal  20.06.2019, 09:25

Genau so ist es!!

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