Grundschuld?

4 Antworten

"Was nun? 4 sagen ja und nun nein? Kann ich rechtlich da vorgehen?"

Klar, mit einem Anwalt, das verbietet dir niemand!!! Ausgang gem. Deiner Schilderung ungewiss!

Sorry, Du hast dich von den falschen Leuten beraten lassen, das zählt Null!

Einzig und allein hättest Du das mit der Kreditabteilung abklären müssen , nur die können das freigeben, egal wie und was die Bankberater darüber denken!

Übertragen wir es mal in fachliche Aussagen, um es beurteilen zu können:

Wir haben eine Haus 2016 gekauft

klar

und haben als Absicherung eine Wohung als grundschuld eingetragen.

Ihr habt als Zusatzsicherung eine Grundschuld auf eine Wohnung eingetragen, deren Grundbuch schon frei war.

und 4 BANKBERATER haben uns unabhängig von einander versichert das durch den Verkauf man die Grundschuld begleichen kann.

Das eine Sondertilgung des Darlehens möglich ist, um die Grundschuld löschen zu können.

Habe ihnen von unseren Vorhaben berichtet, da wurde ich ganz blöd angemacht mit der Aussage das man die Grundschuld nicht begleichen kann.

Da gibt es jetzt verschiedene Punkte die möglich sind.

  1. eine Sondertilgung ist nicht möglich, bzw. kostet Verfälligkeitsentschädigung.
  2. die beabsichtigte Tilgung reicht nicht um die Grundschuld völlig abzulösen.

Aus Deinem vortrag ist nicht abzulesen, was die Bankleute wirklich gesagt haben. Einfach nur "geht nicht," glaube ich nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Bububu 
Fragesteller
 19.07.2023, 16:41

Ein Tag vor Verkauf der Wohnung, wurde uns mitgeteilt das wir mit den Verkauf der Wohnung die Grundschuld begleichen können. In Höhe von 110.000 €. Es waren 2 Berater an diesen Tag im Raum. Zuvor war unser ehemalige Berater (leider verstorben) der uns das ebenfalls mitteilte, sobald die Wohung verkauft wird dürfen sie die Grundschuld begleichen. Eine andere Beraterin die ebenfalls Einsicht in die Unterlagen geworfen hat, ist der selben Meinung wie alle anderen gewesen. Doch nun 2 Wochen nach Verkauf kam der Anruf von der Zentrale. Dieser meinte ganz schorf das die 4 Berater falsche Angaben gemacht haben. Wir haben dann sozusagen Pech weil es eben nicht geht. Uns wurde sogar gesagt das wir den kompletten Kredit abzahlen könnten. Was fürs ganze nicht ausreichen würde. Offen sind noch 280000.

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wfwbinder  19.07.2023, 17:47
@Bububu

Nun wird ein Schuh draus.

Der Gesamte Kredit hat 280.000,-.

Diese Summe ist auch auf der Wohnung eingetragen, obwohl die Wohnung eigentlich nur als Zusatzsicherheit geplant war.

Nun müsste man noch wissen,wie hoch die Eintragung auf dem Haus ist.

Ich vermute, das die Bearbeiteerin in der Zentrale, die Euch angerufen hat, über das Ziel hinaus schießt, denn ich könnte mir einen Fall von Übersicherung vorstellen.

Aber wie schon geschrieben, dazu müsste man alle Zahlen kennen:

  1. Wert des Hauses + Kaufpreis.
  2. Ursprüngliche Kredithöhe für das Haus, was nun noch mit 280.000,- valutiert.
  3. Höhe Grundschuldeintragung auf dem Haus.
  4. Höhe Grundschuldeintragung Wohnung
  5. Haben sich die Einkommensverhältnisse in letzter Zeit geändert?
  6. Wurde die Wohnung in letzter Zeit Vermietet und die Miete zur Kredittilgung verwendet?
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Bububu

Beide haben recht.

Die Bank legt deinen Wunsch als vorzeitige und vor allem zulässige Darlehnsrückzahlung anlässlich der Objektveräußerung aus.

Die Zentrale sagt, dass eine Begleichung der Grundschuld nicht möglich ist. Dies wurde in der Verrechnungsabrede (formularmäßig) ausgeschlossen.

Lass dir vom Notar die Bedeutung der Unterschiede erläutern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Blöd angemacht bist Du vielleicht deswegen geworden weil Du nicht die Grundschuld begleichen kannst, sondern das Darlehen welches durch die Grundschuld abgesichert wird.