Grundschulddarlehen wenn 2 Personen Eigentümer sind?
Hallo zusammen,
Situation ist folgende: Meine Mutter möchte ihr Haus auf mich und meinen Bruder überschreiben. Das Haus ist aus den 1950-ern und ziemlich Sanierungsbedürftig (Heizung muss eingebaut werden, Dach muss neu gemacht werden, etc.).
Mein Bruder hat kein Interesse daran, in das Haus einzuziehen, darin sind wir uns einig. Ich würde gerne ein Darlehen aufnehmen und das Haus komplett renovieren und sanieren. Meine Mutter möchte nun das Haus auf uns beide überschreiben. Welche Möglichkeiten der Finanzierung (ohne EK) habe ich nun, wenn mein Bruder und ich als Eigentümer eingetragen sind? Geht das überhaupt? Gibt es Alternativen zur Finanzierung?
Meine Mutter wird weiterhin dort wohnen bleiben und langfristig gesehen möchte ich auch dort einziehen.
Kommen nach der Überschreibung direkt Kosten auf uns zu (Haussteuer, etc.).
Vielen Dank und Grüße
1 Antwort
Ob Du einen Kredit bekommen kannst, kann Dir hier niemand sagen: Wir kennen von Dir überhaupt keine persönlichen Daten.
Wenn kein Eigenkapital vorhanden ist, muß Kredit aufgenommen werden. Welche Alternativen sollte es denn ansonsten noch geben, außer vielleicht, alles im alten Zustand zu lassen?
Natürlich kann bei mehreren Eigentümer auch jeder separat einen Hauskredit aufnehmen. Ich glaube allerdings nicht, dass sich irgendeine Bank damit zufrieden geben wird, ihre Rechte nur in den Miteigentumsanteil ausüben zu dürfen.
Was meinst Du im Zusammenhang mit den Kosten mit Haussteuer? Es gibt Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Schenkungsteuer, um nur die wichtigsten hier möglicherweise relevanten Steuern zu nennen. Grunderwerbsteuer wird bei dieser Konstellation jedenfalls nicht anfallen, Schenkungsteuer nur bei kostenlosem Erwerb der den Freibetrag übesteigt und Grundsteuer auf jeden Fall und das sogar jährlich.
Hallo,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Meine Frage war nicht, OB ich einen Kredit bekomme.
Die Frage ist, bekomme ich einen Finanzierungskredit von der Bank wenn ich nicht alleiniger Eigentümer bin, bzw. kann ich das Haus als Sicherheit angeben. Im alten Zustand zu lassen ist leider keine Alternative, da meine Mutter auch nicht jünger wird und eine Sanierung wirklich erforderlich ist.
Im Zusammenhang mit Kosten und Haussteuer meinte ich, ob sofort nach der Überschreibung Kosten auf mich zukommen oder ob diese weiterhin von meiner Mutter getragen werden, weil sie weiterhin (vorerst) alleine im Haus wohnen bleibt.
Sorry wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe :-)