Grundschuld Freigabe?

2 Antworten

  1. Du hast uns nicht verraten, ob die Sparkasse nach Rückführung des Darlehens den Grundstückseigentümern eine Löschungsbewilligung oder eine löschungsfähige Quittung erteilt hat - die Grundschulden auch als Sicherheit für bestehende weitere Forderungen der Sparkasse dienen, z.B.aus der Geschäftsverbindung - , seinerzeit vertraglich die Abtretung der Grundschulden ausgeschlossen wurde.
  2. Lösungsvorschlag: Klärendes Gespräch zwischen Bank und Sparkasse

Ihr solltet eigentlich mit Tilgung des Kredites eine Art "Urkunde" von der Bank bekommen haben auf der die Grundschuld eingetragen ist. Eine Art Schuldbrief(Frag mich nicht nach den Fachbegriffen). Diese Urkunde müsst ihr an die Bank zurückgeben, damit die Bank den Eintrag löscht oder ihr könnt diese Urkunde auch dafür nutzen einen neuen Kredit bei der Bank aufzunehmen.

Meinst Du einen Grundschuldbrief? Den gibt es nur selten, die allermeisten Grundschulden sind Buchgrundschulden, keine Briefgrundschulden, aber möglich ist es natürlich.

@FS: was habt ihr denn bisher unternommen bezüglich der Grundschuld, außer der Aufforderung? Unterstützt Euch die neue Bank denn nicht?

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@Eifelia

Selten sind Briefgrundschulden, je nach Bank, eigentlich nicht. Ist ja aber auch eher unwichtig. Normalerweise wird die kreditgebende Bank da eigentlich tätig und fordert, unter Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers, die Abtretung der Grundschuld bei dem noch eingetragenen Grundschuldgläubiger an. Wie habt ihr die Sparkasse denn aufgefordert? Schriftlich, telefonisch oder anders? Die Grundschuld darf die Sparkasse natürlich nicht behalten. Gesetzlich habt ihr mindestes einen Löschungsanspruch, sofern nicht doch noch irgendwas mit der Grundschuld besichert sein sollte.

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