Googlebewertung rechtssicher formulieren?


21.04.2024, 12:41

Also konkret war es so, dass meine Frau eine Füllung brauchte und er angab, nur noch Keramik zu verarbeiten, Kunststoff möchte er nicht mehr machen, da die Krankenkasse zu wenig bezahlen würde. Ebenso wurde, was ja grundsätzlich nicht schlecht ist, immer die prof. Zahnreinigung vorausgesetzt. Diese wird ja, normalerweise, auch nicht von der KK übernommen. Mit der Rechnung von der Zahnreinigung kamen dann auch die Werbeunterlagen der Zusatzversicherung. Bei mir stand Zahnersatz an und ja, es wurde ein Heil- und Kostenplan erstellt, den die Krankenkasse genehmigt hatte. Nur in der Abrechnung waren dann Faktoren verrechnet, die über die Erstattung hinaus gegangen sind. Auf Nachfrage bei meiner KK bekam ich die Antwort, dass er hier, warum auch immer, einen erhöhten Steigerungsfaktor genommen hat und somit über der Genehmigung lag. Ich müsse dies mit dem Zahnarzt klären. Ja, da bekam ich dann zur Aussage, dass eben der Chef dies vertreten muss und er hätte gesagt, dass das so ist (angeblich war alles sehr schwierig bei mir....was es aber wirklich nicht war, denn meine Frau wunderte sich immer, dass ich so schnell wieder fertig war)

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na ja, wenn Du nur Fakten schilderst, bist Du eigentlich nicht angreifbar.

- ZA bietet keine Kunstofffüllungen an, nur teurere Keramikfüllungen

- ZA setzt professionelle Zahnreinigung voraus und bewirbt Zusatzversicherung

- ZA überschreitet Heil- und Kostenplan ohne verständliche Begründung der erhöhten Steigerungsfaktoren (und ohne vorherige schriftliche Aufklärung?)

Wenn ich sowas mehrmals zu dem ZA lese, suche ich mir eher einen anderen. Und genau das provoziert eben eine Gegenwehr. Insbesondere über den dritten Aspekt kann man streiten. Ich persönlich würde lieber die Finger davon lassen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjryNXyntOFAxVZgf0HHbYsBnEQFnoECBAQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FGewusst-wie-Zahnarztrechnung-pruefen-5972716-0%2F%23%3A~%3Atext%3DVergleichen%2520Sie%2520den%2520Rechnungsbetrag%2520mit%2Cdas%2520vorher%2520schriftlich%2520angek%25C3%25BCndigt%2520hat.&usg=AOvVaw1BLZ3_kIgLKuNVmgZKluDb&opi=89978449

ihre Frage in allen Ehren, aber was bringt ihnen das?

Genugtuung?

Sie ärgern sich über die Kosten?

Warum stellen sie ggü dem Zahnarzt keinen Kostenvoranschlag?

habe ich letztes Jahr auch getan hat nix gekostet und ich wußte vorher, was das kostet... schriftliches Angebot gültig für 3 Monate.

Wenn sie das so angestellt hätten, gäbe es keinen Grund sich zu ärgern.

Das man so einen Kostenvoranschlag sich auch von mehreren Zahnärzten erstellen lassen kann, versteht sich von selber, auch das scheinen sie nicht getan zu haben.

Jetzt zu ihrer Googelbewertung...ich wäre da sehr vorsichtig...könnte als üble Nachrede angesehen werden...

Sie sollten sich auch klar darüber sein, auch wenn sie in ihrem Googelkonto sich mit einem Phantasienamen angemeldet hatten... man kann mit ein paar Kniffen ihre Einstellungen sehen... wer sich ein wenig auskennt...

aber was bringt ihnen das insgesamt?

naja egal, sie sollten bei der Wahrheit bleiben bei ihrer Bewertung, ihr Zahnarzt kann jeden Schritt dokumentieren und belegen... ich würde da keine negative Bewertung schreiben... vielleicht allenfalls ein "ok" oder ähnliches, aber keinen Text, den sie hier verfasst haben...

dann wäre ein Klageweg in meinen Augen zu erwarten...am Ende ihres Textes bemerkten sie noch an... das sie eine Negativbewertung zu verfassen gedenken, obwohl die Arbeit bei Ihnen noch garnicht beendet ist...so verstehe ich ihren Text...

Es ist sehr gefährlich Negatives zu verfassen... bevor überhaupt eine Arbeit abgeschlossen war... Bewertung kann man erst nach Abschluss verfassen und nicht irgendwo zwischen den Arbeiten...

denken sie sich ihren Teil und lassen es gut sein... bringt nur Ärger und Kosten... Anwalt... Anzeige... etcetc...

Sorry, lächerlich!

Wenn Du mit dem Zahnarzt selbst und vor allem mit seinen Leistungen zufrieden bist, dann macht man das nicht über Googlebewertung, vielmehr sollte man dann den Arsch in der Hose haben und das direkt mit dem Zahnarzt klären.

Und Vermutungen wie das mit den Provisionen solltest Du generell weglassen, damit machst Du dich auf jeden Fall angreifbar!

Zahnärztliche Leistungen sind doch fast in allen Punkten festgelegt. Ein Zahnarzt ist grundsätzlich halt teuer. Aber solange du nichts falsches behauptest, ist es rechtssicher.

Mein Vorschlag ist konkret zu werden:

Du bist ja offenbar gesetzlich versichert. Da stellt sich dem Leser dann doch die Frage, wieso Du Dich mit Rechnungen abgeben brauchst. Das solltest Du dann vielleicht erklären.

Wenn der Zahnarzt Leistungen privat abrechnet, dann ist er an die GOZ gebunden. Dort findet man bei manchen Leistungen Spannen. Hält der ZA die nun ein oder nicht? Würde eine private KV die Leistungen bezahlen oder nicht?

Ich selber bin privat versichert und habe zahnärztliche Leistungen selbst dann erstattet bekommen, wenn zum Höchstsatz einer Spanne abgerechnet wurde. Natürlich muß die Rechnung formal korrekt sein. Wenn das gegeben ist, ist alles in Ordnung. Was gäbe es denn dann zu beanstanden?

Und was die Zusatz-KV betrifft: Hat der ZA denn eine konkrete empfohlen? Oder gar Formulare für einen Antrag vorgelegt? Nur dann gäbe es etwas zu beanstanden.

Eine neidgetriebene Bewertung wäre nicht nur rechtlich angreifbar, sie würde auch beim Leser nicht gut ankommen.

Eifelia  21.04.2024, 11:38

"Da stellt sich dem Leser dann doch die Frage, wieso Du Dich mit Rechnungen abgeben brauchst"

Na, z.B. weil die gesetzliche KV im Bereich Zahnersatz längst nicht alles übernimmt und der Eigenanteil davon abhängt, wie regelmäßig man zur Prophylaxe geht.

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Funship  21.04.2024, 11:55
@Eifelia

Dann bekommt man aber immer noch einen Heil- und Kostenplan und kann sich überlegen, ob man die Kosten tragen will...

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