neue Privatinsolvenz möglich?
Hallo liebe Leser Meine Freundin (51) hat eine Privatinsolvenz wegen einer Krankenhaus-Rechnung in Höhe von 4500€ laufen. Sie war unbewußt im Herbst 2005 nicht Krankenversichert, weil sie Geringverdienerin war. Vor 2 Jahren bekam sie Post vom Gerichtsvollzieher, darauf ließ sie sich von einem Anwalt beraten und ging in die Privatinsolvenz, diese läuft noch einige Jahre. Jetzt hat sie Probleme mit dem Kiefer und braucht neue Zähne. Da sie bei einem Zahnarzt die Praxis reinigt, hat ihr der Zahnarzt zu Implantaten geraten, die OP kostet 5000€ und die Zähne 15000€, die Krankenkasse zahlt nur 600€ dazu. Sie arbeit dort auf 400€ Basis. Der Zahnarzt will ihren Lohn direkt auf ein Konto einzahlen, so daß sie nach 3-4 Jahren alles abbezahlt hat, sie arbeitet also in der Zeit nur für ihre Zähne. Sie hat noch eine Hauptarbeit auf Steuerkarte, die ca. 600-800€ einbringt. Meine Frage ist, ob sie während einer Privatinsolvenz neue Schulden machen darf und wer den Insolvenzverlauf kontrolliert! Ich möchte das alles mit rechten Dingen zugeht. MfG
3 Antworten
Während der Wohlverhaltensphase darf sie keine neuen Schulden machen - darum heisst die ja auch WOHLVERHALTENSphase - sondern sie muss alle Einkünfte, die die Pfändungsfreigrenze übersteigen, zum Abbau der alten Schulden einsetzen.
Wenn sie dagegen verstösst, dann ist die Restschuldbefreiung erledigt, die Insolvenz geplatzt und alle alten Schulden müssen wieder "normal" bedient werden - notfalls bis ans Lebensende.
Das wichtigste ist erstmal ihrer Freundin zu verdeutlichen, das diese während der Insolvenz sie keine neuen Schulden machen darf. Das heisst auch keine Abzahlungsgeschäfte, die die der zeitige Zahlungsfähigkeit übersteigen. Macht sie es trotzdem so handelt es sich um vorsätzlichen Betrug, selbst wenn wie hier der Zahnarzt dem Geschäft zugestimmt hat,da das Insolvenzverfahren Strafmasserhöhend wirkt. sie wird dann mindestens mit einer Freiheitsstrafe von 6 Momaten rechnen müssen, sollte die offene Forderung zum Zeitpunkt der Einstellung der Zahlungen über 10.000EUR liegen ist mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren zurechnen. Sollte der Zahnarzt eine Zahlungsklage einreichen ist es nicht zu vermeiden, dass der Einzelrichter Kenntnis von der laufenden Privatinsolvenz erlangt. Er ist sodann verpflichtet unverzüglich die Akte dem Insolvenzgericht und der Staatsanwaltschaft vor zulegen.
Ich muß noch wichtige Details dazu schreiben. Sie hat die Zähne schon vor 20 Jahren durch eine schwere Krankheit gezogen bekommen. Wie sich später herausstellte war dass gar nicht nötig (ich kenne meine Freundin jetzt seit fast 8 Jahren). Danach spaltete sich der Kiefer und sie bekam eine Metallplatte eingesetzt, nach vielen Jahren der Heilung ist der Kiefer jetzt soweit, dass man Imtantate setzen könnte und zufällig arbeitet sie bei einem Zahnarzt, der ihr helfen kann. Der Wunsch wieder Zähne zu haben und kein einfaches Gebiß ist natürlich riesengroß. Endlich wieder lachen und die Zähne zeigen, dass ist ihr größter Wunsch. Mir geht es hauptsächlich darum, wie es sich mit ihrer Privatinsolvenz verhält. Sie hatte heute ein weiteres Gespräch mit dem Zahnarzt, ist aber noch arbeiten. Ich muß jetzt zur Nachtschicht. Melde mich wieder. Gruß Hans
