Übungsleiterfreibetrag - privater Bildungsträger (nicht gemeinnützig)?

Über 25 Jahre bin ich bei einem privaten Bildungsträger als selbständiger Dozent tätig (im Nebenberuf) (privatrechtliche GmbH , nicht gemeinnützig). Es sind immer Tätigkeiten, die von der Agentur für Arbeit BA ausgeschrieben werden (z.B. abH, AsaFlex - also für Jugendliche in der beruflichen Erst-Ausbildung)

Die ersten 20 Jahre habe ich meine Einnahmen-Überschußrechnung ausschließlich mit der Übungsleiterpauschale abgerechnet und immer die (Papier-)Rechnungen ans Finanzamt geschickt.

Erst seit 2018 "will" das Finanzamt keine "Papier-Belege" mehr sehen.

Ich weiß, daß der Übungsleiterfreibetrag § 3 Nr. 26 EStG nur gilt für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder usw. im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. 

Eigentlich wird mein Auftraggeber (also die GmbH) von der BA beauftragt und ich nur "indirekt". Meine Honorar-Verträge laufen nur über die GmbH.

Aber ohne die Vielzahl der nebenberuflichen Dozenten könnte der Auftrag der BA tatsächlich nicht erfüllt werden. Sie sind (meiner Meinung) die eigentlichen "Leistungserbringer" und haben die Hauptverantwortung, daß die Jugendlichen ihre Prüfungen bestehen. Es ist also eine wichtige gesetzgeberische sozialpolitische Intention i.S. des § 3 Nr. 26 (FG Köln, Urteil vom 20.01.2022 - 15 K 1317/19)

Das Finanzamt hat meine Abrechnung immer akzeptiert (in dieser langen Zeit waren es zwei Finanzämter und mit Sicherheit viele Sachbearbeiter)

Zwischen den Jahren habe ich das gelesen :

https://www.nettolohnplus.com/steuerlexikon/dozenten/   2023

Dozenten

Wird eine Dozententätigkeit nebenberuflich für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation ausgeübt, kann die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden. Die Einnahmen sind dann bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag steuerfrei. Die Pauschale greift nicht für Dozententätigkeiten bei privaten Bildungsträgern oder selbständige achhilfeangebote. Dies ist auch dann der Fall, wenn der private Bildungsträger seinen Auftrag ursprünglich durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts erhalten hat, z.B. durch die Agentur für Arbeit.

Jetzt bin ich doch stark verunsichert. Wäre echt bitter, wenn ich die Übungsleiterpauschale "irgendwann" nicht mehr anwenden könnte.

Wie gesagt, bis jetzt gab es und gibt es (noch) keine Probleme - ist es wirklich ein "Zufall" ?? Kann man es glauben, daß sich das Finanzamt 20 Jahre "geirrt" hat ?

Einen Anspruch auf "Bestandschutz" werde ich wohl nicht haben...

Hat jemand "praktische" Erfahrungen ?

Hier noch weitere steuerliche Informationen:

Auf meinen Rechnungen steht: Das Honorar für diese Lehrtätigkeit ist umsatzsteuerfrei (§4 Nr.21 UStG).

Zur GmbH: Alle x-Unternehmen der x-Gruppe sind anerkannte Bildungsträger nach den Bestimmungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.Die Einhaltung unserer Qualitätsstandards wird regelmäßig von der fachkundigen Stelle YYYY überprüft.

Ich bedanke mich für die Antworten.  

einkommensteuer, Übungsleiterpauschale
Übungsleiterfreibetrag überschritten + Student + Steuern zahlen?

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal euren Rat. Ich arbeite als Übungsleiter in der Betreuung an zwei Schulen und zusätzlich in einer Bewegungsschule.

Also um es übersichtlich zu machen:

1 x ÜL-Vertrag bei einer Hauptschule 1 x ÜL-Vertrag bei einer Realschule 1 x ÜL-Vertrag bei einer Bewegungsschule

Die Schulen werden von einem katholischen Träger betreut, demnach habe ich zwei Verträge bei dem gleichen Arbeitgeber (einmal Haupt- einmal Realschule) Hoffe das ist verständlich soweit.

Im ersten Halbjahr 2012 habe ich nur zwei Tage gearbeitet und hatte einen relativ geringen Verdienst, so dass der Übungsleiterfreibetrag von 2100 € niemals erreicht worden wäre. Im zweiten Halbjahr habe ich aber mehr Tätigkeiten übernommen, so dass ich jetzt feststellen muss, dass ich den Übungsleiterfreibetrag sehr wahrscheinlich überschreiten werde.

Wenn ich grob richtig gerechnet habe werde ich auf 2300 - 2400 Euro Lohn im Jahr 2012 kommen. Meine Frage ist jetzt was ich machen muss..ob ich es in die Steuererklärung im kommenden Jahr ganz normal reinschreiben muss.

Was mich auch sehr verunsichert ist folgende Passage aus meinem Vertrag:

"Der Übungsleiter versichert, anderweitig keine steuerfreie Einnahme (ÜL-Pauschale) zu haben bzw. dass diese Einnahmen zusammengenommen den jährlichen Freibetrag nicht überschreiten."

Ich werde den Betrag überschreiten, bekomme ich da jetzt Probleme?

Noch dazu kann ich sagen, dass ich Student bin, unverheiratet, keine Kinder :]

Danke schonmal für die Hilfe!

Viele Grüße

Jim

Student, Geld, Finanzamt, Freibetrag, Steuern, Übungsleiter, Übungsleiterpauschale

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