Minijob, Werkstudent und übungsleiterpauschale gleichzeitig

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Hallo Katharina.

der Grundfreibetrag für Schüler und für Studenten wurde 2013 auf 8.130,00 € jährlich erhöht, für das Jahr 2014 war sogar eine weitere Erhöhung auf 8.345,00 € jährlich im Gespräch ( müsstest du mal selbst googlen ) So viel darfst Du dann insgesamt durch Jobben neben dem Studium, z.B. als Werkstudent an Gehalt steuerfrei verdienen. Das heißt auch, dass Du Lohnsteuerabzüge von Deinem Werkstudentengehalt durch eine Einkommenssteuererklärung zurückfordern kannst. Solange Du unter dieser Verdienstgrenze bleibst und musst du Dir keine großen Sorgen über mögliche Kürzungen oder Abgaben machen. K.