Geld abgehoben, das einem nicht zusteht. Ist das eine Straftat?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist wohl Unterschlagung. Die Bank ist im Recht, wenn Sie die Geschäftsbeziehungen kündigt. Außerdem wird sie dem Absender, die Adresse des Empfängers mitteilen. Der kann sein Geld zurückfordern, oder auch seine Bank wegen einer Sorgfaltspflichtverletzung Schadensersatz verlangen. Aber damit ist jetzt Schluss.

Aber ab dem 1.11.2009 gibt es die neuen Geschäftsbedingungen. Der Empfänger einer solche Überweisung hat nach wie vor ein Problem, aber auch der Absender!!! Die Banken lassen sich über die neuen Vertragsbedingungen zusichern, dass sie in solchen Fällen keinen Schadensersatz leisten müssen

Straftat?

Es kann kein diebstahl sein, weil er keine fremde bewegliche Sache weggenommen hat.

Es ist kein Betrug, denn er hat es nicht durch Täuschung bekommen.

Wenn überhaupt nur Unterschlagung (§ 246 StGB), weil er sich eine fremde sache angeeignet hat. Aber war ihm bewußt, das es fremdes Geld war? Also wenn er zurück zahlt, dann ist er raus aus dem Risiko.

Sowas nennt man auch Überweisungsbetrug und ist eine Straftat. Dein Freund wird sicherlich noch eine Anzeige vom Überweisenden bekommen. Er hätte das sofort seiner Bank melden müssen.

Also ich würde mal sagen, wenn der TE nicht wusste, dass Geld reingekommen ist, das ihm nicht zusteht, kann er erst mal nichts dafür. Sprich, wenn er zum Automaten geht, und weiß, dass er 500 € drauf hat sowie einen Dispo bis zu 3000 €. Wenn er nun also 3000 € abhebt, ohne vorher seinen Haben Stand zu prüfen, weiß er ja gar nicht, dass er Geld abgehoben hat, da nicht seins ist, sondern geht davon aus, sich mit 2500 € aus dem Dispo zu bedienen.

Wie sich deine Erzählung allerdings anhört, scheint es mir so, als wusste dein Freund genau, dass es nicht sein Geld ist...

Dem Kunden deswegen das Konto zu kündigen ist meiner Ansicht etwas hart. Man sollte Ihm die Chance geben das Geld unverzüglich wieder einzuzahlen. Erst Mahnung herausschicken und dann erst kündigen, wenn er innerhalb der Frist nicht reagiert. Immerhin liegt auch ein Fehler der Bank vor! Aber: In der Tat, hätte er es auch anzeigen müssen, wenn fremdes Geld auf sein Konto eingeht und er es bemerkt!