Was denkt ihr wird meine Strafe sein?

2 Antworten

Nein vor Gericht wirst du sicherlich nicht müssen.

Das du von der Schule fliegst könnte durchaus passieren da du ja schon auffällig warst und auch weiterhin den Schulfrieden erheblich gestört hast.

Wenn du Glück hast wird es erstmal nur ein Schulverweis sein.

An deiner Stelle würde ich mich deinen Eltern oder deiner Mutter halt schnell anvertrauen und dann mit ihr das Gespräch mit Schulleiter aufsuchen.

Dann mal viel Erfolg beim Gespräch und mach so ne scheiße nicht nochmal.

Du willst ja auch nicht im Internet bloß gestellt werden. 🙄

Zunächst mal der wichtigste Punkt: nach §19 StGB sind Kinder erst ab 14 Jahren schuldfähig, d.h. da Du erst 12 bist, hast Du strafrechtlich keine Konsequenzen zu befürchten. Die Schule kann jedoch bis hin zu einem Schulverweis Maßnahmen verhängen.

Daher solltest Du zunächst mal mit Deinen Eltern sprechen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.

Bezüglich der Straftaten wäre zu sagen, dass nur weil jemand irgendwelche Straftaten irgendwo sieht, dies nicht auch so sein muss.

Bei der Einrichtung des Instagram-Accounts hast Du gegen die AGB von Instagram verstoßen, denn das Mindestalter für Instagram ist 13 Jahre. Dies würde für Dich nur vertragliche Folgen haben, d.h. der Account wird gesperrt und gelöscht. Es handelt sich aber nicht um eine Straftat. Instagram führt jedoch keine Altersverifikation durch.

Mit der Bezeichnung des Accounts als Schulaccount hast Du womöglich Rechte der Schule verletzt, indem Du die Schule impersoniert hast. Das wäre im Einzelfall jedoch genau zu prüfen. Dies kann eine Straftat sein.

Das Posting von Bildern und Videos von Personen verletzt ggf. deren Persönlichkeitsrechte bzw. das Recht am eigenen Bild. Dies kann eine Straftat sein.

Die Wiedergabe von Bewertungen von Lehrern verletzt ggf. deren Persönlichkeitsrechte bzw. stellt eine Verleumdung (§187 StGB) dar. Dies kann auch eine Straftat sein.

Die Löschung des Accounts und der Inhalte hat das unmittelbare Problem geheilt, jedoch ist durch die Verbreitung der Bilder und ggf. Videos bereits ein Schaden entstanden. Ebenso ist eine Verleumdung nicht dadurch ungeschehen gemacht, dass sie zurückgenommen wird. Es kann daher weitere Folgen für Dich geben, bis zu einem Schulverweis.