Garantie = mit dem Vertragspartner vereinbarte Zusicherung bestimmter Garantien, wenn ein Defekt o.ä. aufttritt. => siehe also Garantiebedingungen.

Anders sieht es bei der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung aus, hier bestimmt der Gesetzgeber die Bedingungen.

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Wenn die Bank das mitmacht, wieso nicht. Ich glaube aber kaum, dass sich eine Bank mit 5 mehr oder weniger kaum solventen Bürgen abspeisen lässt.

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Das fällt dann wohl unter die Rubrik Lehrgeld. Die werden dich natürlich fragen, woher du nun weißt wer es war. Da kommt dann die Frage ins Spiel: Hast du damals gelogen, oder lügst du nun?

Gruß

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Also ich mich dort auf das "lebenslange Auskuftsabo" für 15,xx € angemeldet habe, kam sofort eine Bestätigungs Email. Dann musste ich die Anlage der Email ausdrucken und den Post Ident Coupon bei der Post bestätigen lassen. Und wenige Tage später war auch schon was im Briefkasten.

Wenn du auf deine Abfrage also keine Mail bekommen hast, würde ich Mail Adresse überprüfen, ob auch keine Tippfehler vorliegen. Sollte diese korrekt angegeben worden sein, ruf doch einfach mal an und frag nach, ob bei denene eine Anfrage eingegangen ist.

Gruß

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Könnt ihr mir sagen, ob es dann die Möglichkeit gibt, den Nachhilfedienst legal durchzuführen (400 € Basis kommt wegen anderer Jobs nicht in Betrach) - also auf Rechnung etc? Oder was muss man dafür beachten?

Unter der Hand it nicht so das Ding meines Kumpels...

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Wenn du keine Vollkasko abgeschlossen hast, musst du nicht nur die Selbstbeteiligung im Schadensfall bezahlen, sondern die komplette Rechnung, insofern der Unfall auf deine Kappe geht.

Aber mal eine Frage: Warum schließt man bei einem Mietwagen keine Kasko mit ab?

Als ich mal einen Mini oder einen 5 er BMW hatte, wäre es der Horror für mich gewesen, dass ich 20 000 € und mehr los wäre, wenn ich nen selbstverschuldeten Unfall habe.

gruß

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Aber zu ladycaronline kann keiner was sagen?

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Vielleicht hilft das weiter: Werbung durch Support gelöscht

Aber meist kommt man nicht um einen Verlust herum, wenn man den Leasingvertrag vorzeitig abgibt.

Eine andere Möglichkeit wäre noch, den Händler / den Leasinggeber nach dem aktuellen Preis, den sie haben wollen, zu fragen, und dann jemanden zu finden, der bereit ist diesen zu bezahlen. Ich glaube, der Leasinggeber hat kein Problem damit, das Auto zu einem guten Wert zu verkaufen...

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Wenn du ein normales Ticket kaufst und dieses nicht nutzt, bezweifel ich, dass man dies Erstattet bekommt. Dann würde ja jeder, der vom Schaffner nicht kontrolliert wurde, sein Ticket zurück geben ^^

Oder habe ich bei deiner Frage etwas falsch verstanden?

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Also ich würde mal sagen, wenn der TE nicht wusste, dass Geld reingekommen ist, das ihm nicht zusteht, kann er erst mal nichts dafür. Sprich, wenn er zum Automaten geht, und weiß, dass er 500 € drauf hat sowie einen Dispo bis zu 3000 €. Wenn er nun also 3000 € abhebt, ohne vorher seinen Haben Stand zu prüfen, weiß er ja gar nicht, dass er Geld abgehoben hat, da nicht seins ist, sondern geht davon aus, sich mit 2500 € aus dem Dispo zu bedienen.

Wie sich deine Erzählung allerdings anhört, scheint es mir so, als wusste dein Freund genau, dass es nicht sein Geld ist...

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Die Familienkasse MUSS begründen, weshalb sie das Kindergheld kürzen

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Müsste es nicht heißen "Steueridentifikationsnummer"?

Also ich würde so vorgehen: Beim FA anrufen, denen mitteilen, das du in Zukunft freiberuflich arbeiten wirst. Die werden die dann die nötigen Unterlagen zuschicken.

Am Ende jeden Jahres musst du dann natürlich eine Steuererklärung abgeben....

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Gibt mal bei google ein:

Null Leasing, Main Leasing, leancar,

BMWs gibts da am meisten, aber ich würd sagen, gegen einen M5 sollte nicht sprechen :)

Was man aber ganz klar sehen muss: Für jemanden, mit einem Durchschnittseinkommen (ich sag mal 1000 - 3000 € Netto) Ist ein Auto ala Lambo sicherlich nichts. Selbst wenn man bereit ist, von seinen 3000 € Netto 1000 € Leasingrate zu zahlen, sollte man jeden Monat weitere 1000 € parat haben für Versicherung, Sprit, Reparaturen, Steuer, Reifen (ein Satz Reifen kostet bei Luxus wagen wohl um die 600 - 1500 €.

Und: Was geschieht bei plötzlich eintretender Arbeitslosigkeit? Die meisten Leasingverträge gehen über 24 oder 36 Monate

Und selbst wenn du bereit bist, 2000 € / Monat dafür hinzublättern: Ich glaube kaum, dass jemand, der bisher gewohnt war mit 3 k auszukommen, nun ohne Probleme mit 1 k hauswirtschaftet...

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Wenn auch nur ein Flug für sechs Euro angeboten wird, darf das Unternehmen damit werben, dass die Flüge "AB 6 € sind".

Die meisten Flüge kosten aber dann doch eher 50 - 200 €...

Solche Euro Angebote sind meist sehr begrenzt, gelten nur für bestimmte Strecken und auch nur für fest gesetzte Daten.

Was das Gesetz zum Preis anbelangt: Soweit ich weiß, muss der wirkliche ENDPreis nicht sofort ersichtlich sein, sondern nur eben schon mit Steuern. Die Fluggesellschaft kann ja nicht wissen, wieviele Gepäckstücke du mitnehmen willst.

Wenn der Flug inkl. Steuern 6 € kostet, das Gepäckstück aber 35 €, weißt du wie der Hase läuft...

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>>>Geldtrafe nicht so hoch das es ins Vorstrafenregister eingetragen wird<<<

Kann mir einer sagen, ab welchem Betrag man einen Eintrag im Register bekommt? Oder richtet sich dies nach anderen / mehreren Kriterien?

Danke und Gruß

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Wenn die Festplatte keinen Schaden hat, sondern die Daten lediglich gelöscht oder überschrieben wurden, bzw. der entsprechende Ordner einen Fehler aufweist, sollte eine Wiederherstellung der Daten alleine schon mit den Windows Standard Tools möglich sein. Anleitungen dazu in den entsprechenden PC Foren (Chip.de zum Beispiel)

Was aber jetzt ganz wichtig ist: Compuer NICHT MEHR BENUTZEN bis die Datenwiederherstellung gestartet wird. Je nachdem wo die Daten momentan liegen, kann es sein, dass sie überschrieben werden. Keinen Cache löschen, etc.

Also wenn du wenig Ahnung von PCs hast, am besten den PC aus lassen, einen Experten aufsuchen oder wenigstens einen Kumpel fragen, der sich viel mit Computern beschäftigt...

Dann dürfte das schon werden!

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Die Situation nochmals im Detail, da ich nicht weiß, wie ich anders hätte reagieren sollen (von der Beleidigung ausgenommen):

Ich fahre auf auf der rechten Spur mit ca 140 kmh, schere dann, nachdem auf der linken Spur weit und breit keiner ist, nach links aus, um ein Auto zu überholen. Links Spur also schön frei. Von hinten seh ich dann ein schnelles Auto näher kommen, was mich dazu veranlasst hat, die Geschwindigkeit auf ca 150 kmh zu erhöhen, denn auch ich will / muss ab und an mit 200 kmh wohin, und dann freut man sich, wenn der voraus fahrende nicht auf seine 120 kmh pocht. Wie dem auch sei, ich war mit meinem Heck erst auf Höhe der Front des Fahrzeugs auf der rechten Spur. Wenn man von einem MINDEST Abstand von 150 kmh / 2 ausgeht, wären das 70 Meter. Da das rechte Fahrzeug auch um die 130 - 135 kmh gefahren ist, dauert es einige Sekunden, bis dieser her gestellt ist. Aber schon auf Höhe des anderen Fahrzeugs war der Luxusschlitten (Bentley oder ähnliches) sehr dicht hinter mir. Ich konnte den Fahrer genau erkennen, Nummernschild war nicht mehr zu sehen. Meine Reaktion war, dass ich meine Warnblinkanlage angemacht habe, danach gehupt und zu guter letzt ganz leicht auf die Bremse getippt habe (Bremslicht geht an). All dies bewegte den Fahrer hinter mir nicht, den Abstand zu vergrößern. Also gab ich ein wenig Gas und scherte gut 40 meter vor dem rechten Fahrzeug ein. Als das Auto links auf meiner Höhe war, saß ein überheblich blickendes Paar im Auto. Da ist mit mir die Hutschnur durch gegangen.

In meinen Augen nimmt der betreffende Fahrer einen Unfall mit Todesfolge in Kauf, wenn er bei einer solchen Geschwindigkeit weniger als eine Autolänge Platz lässt. Ich mein, wenn ich wegen eines versehentlichen Schnlenkers meines Nebenfahrzeugs meinetwegen nur 1 Sekunde voll in die Eisen steige, ist mir das Fahrzeug drauf, ohne dass der Fahrer überhaupt hätte reagieren können.

Darauf hin schauten die beiden ganz empört, als ob ich ein ungebildeter, anmaßender Hobel wäre, scherten vor mir ein, wurde so langsam, dass ich wiederrum an ihnen vorbei fuhr. Nachdem ich wieder eingeschert war, nutzten sie die Gelegenheit, mich wieder zu überholen und auf gleicher Höhe ein Foto von mir zu schießen. Auf dem Bild sieht mal folglich nur mich, ohne eine beleidigende Geste....

Und falls Zweifel zu meiner fahrerischen Routine aufkommen: Ich fahre mehr als 35 000 km pA. Bin also zumindest kein blutiger Anfänger....

Mein Problem ist nun: Was, wenn er ich anzeigt? Er sagt aus, ich habe den Mittelfinger gezeigt, natürlich grundlos ^^. Die Polizei fragt mich also: Was werde ich sagen? Lügen will und kann ich nicht. Dann habe ich aber ein rießen Problem, denn was die fahrerische Nötigung seinerseits anbelangt heißt es dann Aussage gegen Aussage, was meine Beleidigung anbelangt würde ich ja gestehen.

Eine Vorstrafe kann ich mir unter keinen Umständen erlauben, da ich für spätere Bewerbungen einen unbelasteten Leumund brauche... Wie stehen also meine Chancen für einen Eintrag der als Vorstrafe gilt? Und in welchem Bereich von "Geldstrafe" reden wir?

Danke für die Ratschläge schonmal...

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Wenn der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann, bleibt man grundsätzlich auf den Kosten sitzen, wenn man keine Kasko hat.... Sollte der Verursacher bekannt sein und der Kratzer ist versehntlich entstanden, dann muss wohl ein Gericht darüber entscheiden, wer nun haftbar ist...

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Um die gestetzlich geregelte Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, ist ein Kassenzettel nicht zwingend notwendig. Es muss eben belegt werden, wo und wann das Gerät gekauft wurde. Laut Aussagen diverser Online Zeitschriften kommen dafür auch Kreditkartenabbuchungen sowie Zeugen in Frage....

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Edit: Ich weiß nicht, ob es relevant ist, aber es handelt sich um einen Job in einer Kantine...also kein künstlerischer Beruf oä...

Danke euch!

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