Dienstwagen mit 1% "nebenbei" für selbstsändige Tätigkeit nutzen - wie versteuern?

1 Antwort

Es dürfte keine Dienstwagenregelung geben, bei welcher gewerbliche Nutzung oder Nutzung im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit nicht ausgeschlossen ist.

Stelle dir vor, wie sich das missbrauchen ließe und welche Folgen das für die mit Kosten tätigen Taxis, Kuriere und ähnliches hätte.

Unabhängig davon kannst du dann, wenn es eine kleine Nebentätigkeit ist, bei welcher der Chef die Nutzung des Dienstwagens genehmigt (typisch wären Jäger, Nebenerwerbslandwirte und so weiter) natürlich keine Kilometerpauschale geltend machen. Es fehlen die Kosten. Wenn welche entstehen, kannst du die geltend machen.

Hallo Rat2010, 

danke für Dein schnelle Feedback, da muss ich mich mal schlau machen :) Ich dachte durch die 1% Versteuerung kann ich den Wagen ja "Privat" nutzen, ich hatte hier Analogien zu einem "privaten" PKW gesehen, den ich ja als selbstständiger ganz normal nutzen kann. 

Durch die 1% Versteuerung würde es auch nicht mit den Taxis etc. klappen - oder verstehe ich etwas falsch?

LG
Melanie

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@fragemelanie

Vielleicht verstehst du was falsch.

Deshalb einfach: es geht nicht!

Einen Privatwagen kannst du nützen, wie du willst. Nur ist das dein Auto.

Der Firmenwagen gehört jemand anders und ich finde es nachvollziehbar, dass nicht auf seine Kosten eine Abends-und-Wochenend-Autovermietung als Nebenerwerb damit aufmachen darfst.

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@Rat2010

Hallo Rat,

danke Dir. Ganz abwegig finde ich meine Frage allerdings nicht (Leasingrate bemisst sich ja an Fahrtleistung, ich versteuere 1% pauschal).

VG

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@fragemelanie

Von abwegig habe ich ja auch nichts geschrieben. Fragen kann man ja mal.

Ich glaube, dass langsam mehr Firmen- als Privatwagen rumfahren. Wir (also die ganze Familie) fahren auch vor allem mit dem pauschal versteuerten Firmenwagen meiner Frau. Wenn man den aber nicht privat sondern für seinen selbständige oder gewerbliche Tätigkeit nützen will, sollte man einen Blick in die (auch sonst wichtige) Firmenwagenregelung werfen. Man riskiert sonst eine Kündigung.

Warum es so geregelt ist, wird bei uns schnell offenschtlich. Meine Frau arbeitet Teilzeit, es wären also spielend noch zwei achtstündige Uber-, Taxi-, Flughafenshuttle- oder Kurierdienstschichten drin ;).

Wenn wir - wie du vorschlägst - für die Fahrten auch noch 30 Cent je Kilometer ansetzen könnten, wäre das natürlich ein Traum.

Aber auch wenn das nicht geht, würde ich an deiner Stelle den Arbeitgeber fragen, ob das mit der Fotografiererei für ihn ok ist. Wahrscheinlich eher ja. Es gibt schließlich in jedem Unternehmen Leute, die jede Woche die Verwandten in tausend Kilometern Entfernung besuchen oder eine Freundin oder eine Jagd am anderen Ende Deutschlads haben.

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