Freundin hat mein Handy ertränkt, Anspruch auf Schadensersatz?
Hallo Leute!
Wir waren im Unterrichtsrahmen rudern und 2 Leute (Eine Freundin und ich) gaben unsere Handys an meine Freundin, die darauf aufpassen sollte. Die Handys lagen in ihrer Jackentasche und als sie sich vorgebückt hat ging der Reißverschluss auf und mein Handy fiel durch einen Schlitz vom Steg in den See. Das Handy ist noch im See, doch das Wasser ist trüb, sodass es kaum Wahrscheinlich ist, dass das Handy heil ist.
Da wir beide minderjährig sind (14 Jahre alt) haben unsere Eltern Kontakt aufgenommen und die Familie meiner Freundin weigert sich den Schaden zu ersetzen. Grund: Sie hätten keine Haftpflichtversicherung und meine Freundin hätte ja nicht darum gebeten auf das Handy aufzupassen. Nun stecke ich in der Krise, weil meine Familie nicht so schnell ein neues Handy kaufen kann und ich wollte fragen, ob die Möglichkeit besteht außergerichtlich einen Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen.
LG
6 Antworten

Sie hätten keine Haftpflichtversicherung (...)
Müssen sie ja auch nicht, das kann dir herzlich egal sein. Wenn sie keine Versicherung haben, müssten sie halt die Kosten selber tragen.
Ersetzt werden würde aber auch nur der Zeitwert des Handys, nicht ein komplett neues Handy. Wenn du also ein neues Handy brauchst, musst du nachweisen, wie alt das jetzige ist und bekommst du einen Teil Geld dazu.
Seltsamerweise bin ich die einzige, die das aktuell so beurteilt, andere geben ja an, dass du gar keinen Anspruch hast. Vielleicht bin ich also auch auf dem Holzweg,

Vielleicht bin ich also auch auf dem Holzweg,
Jain, beide Aussagen schließen sich ja nicht zwingend komplett aus :) Wenn ein Schadensersatzanspruch bestünde, wäre deine Antwort komplett richtig.

Ergänzend zu den Einschätzungen der Kollegen stelle ich mal § 690 BGB in den Raum:
Wird die Aufbewahrung unentgeltlich übernommen, so hat der Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
Auch in der Hinsicht sehe ich wenig Chancen auf einen Schadensersatzanspruch deinerseits.
Die Familie deiner Freundin sollte sich aber schleunigst um eine Haftpflichtversicherung kümmern. Oder wollen die warten, bis es mal einen richtig großen Schaden gibt, bei dem sie tatsächlich schadensersatzpflichtig sind? Personenschäden gehen schnell in die Millionen.

Bei Gefälligkeitsschäden, die im Rahmen von Freundschaftsdiensten entstehen, ist man nicht schadenersatzpflichtig.
Gefälligkeitsschäden sollten in der Haftpflicht mitversichert sein - Finanztip
Wenn die Familie der Freundin eine Haftpflichtversicherung hätte, würde diese daher auch nur eintreten, wenn Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mit versichert sind.
Bekommen hättest Du eh nur den Zeitwert des Handys - wie alt war es denn? Handys bekommt man schon für kleines Geld, refurbished oder eben kein Markenprodukt.

Du kannst Dich jedenfalls schonmal auf die zukünftige Hilfsbereitschaft Deiner Schulkameraden freuen, die wohl gegen 0 gehen wird.
Ansonsten schließe ich mich den anderen Antworten an.

Nein. Und ich find es auch absolut unpassend, dass du solche Gedanken hegst. Passt doch selber auf dein Zeug auf. Was hat denn das Handy überhaupt in der Nähe des Wassers zu suchen? Jetzt liegt es im See, Lehrgeld ist teuer.