muss ich ein geschenktes Handy zurückgeben?

3 Antworten

War es tatsächlich ein Geschenk oder eine Firmenleigabe um deine Arbeit zu machen? Im letzteren Fall mußt du es natürlich zurück geben, Wenn du es in deinem Arbeitsfeld nicht mehr benötigst, willst du es Privat behalten, musst du den Restwert des Handys zahlen.

Geschenke kann man nur bei Verarmung des Schenkers zurückfordern (§ 528 BGB) bzw. bei groben Undank (§ 530 BGB).

Die Frage ist aber: War es wirklich ein Geschenk? Dein Arbeitgeber wird das bestreiten.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Hat dein Chef dir dieses aus Dankbarkeit und aus Treu und Glaube geschenkt, weil dieser davon ausging, dass Du ihm auch zukünftig treu bleibst, dann könnte er es meiner Meinung nach nur dann zurückfordern, wenn das ein sehr teures/wertvolles Handy war und Du gekündigt hast.