Fremdwährung in PayPal, welchen Wechselkurs verwende ich?

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Die Gutschrift bei Paypal ist nach dem Steuerrecht der Zeitpunkt des Zuflusses und muss erfasst werden.

Die Zahlung von Paypal zur Bank ist dann nur noch ein Geldtransfer.

Für die Umrechnung veröffentlicht der Bundesminister der Finanzen den amtlichen Umrechnungskurs:

Bundesfinanzministerium - Umsatzsteuer-Umrechnungskurse

Aber wenn Du mit dem Kurs arbeitest, den Paypal anwendest (oder Deine Bank, wenn Du das Paypalkonto in Dollar führst), wird es kein Problem geben.

Der Umsatz und die Gebühren sind getrennt auszuweisen (also Einnahme bzw. Kosten), nicht nur die Differenz als Einnahme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank erstmal, bin mir leider noch immer nicht ganz sicher.
Angenommen ich bekomme am 15.01 eine Gutschrift in höhe von $1000 auf mein US-Dollar PayPal Konto, buche diese dann aber erst am 15.03 auf mein N26 Konto ab, erst hier passiert die Währungsumrechnung.
Welchen Umrechnungskurs verbuche ich jetzt? Den vom Bundesfinanzministerium festgelegten Umrechnungskurs für Januar oder den PayPal-Umrechnungskurs vom 15.03?
Macht hier einen großen unterschied

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@HavanaSun

Nochmal, der steuerliche Zufluss erfolgte am 15.01., weil Du ab dem Zeitpunkt drüber verfügen konntest.

Die Überweisung im März war nur eine Verlagerung innerhalb Deines Betriebes.

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Bei 150 Buchungen pro Monat würde ich mir wohl ein Buchhaltungsprogramm besorgen, welches Konten in Fremdwährungen erfassen und umrechnen kann, und dann monatlich den amtlichen Umrechnungskurs einstellen. Dort dann nur die Eingänge/Ausgaben in USD eingeben.

Über die paypalgebühren gibt es ja offenbar auch Monatsaufstellungen, da erfasst man dann diese Kosten einmal monatlich für alle 150 Buchungen in einer Summe.

P.S. es gibt ja auch Programme, die die paypal daten importieren können.

Ich mache meine Buchhaltung mit SevDesk welche einen Währungsumrechner anbieten, hier wird aber direkt gewarnt:
"Bitte beachte, dass sevDesk für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung die Wechselkurse heranzieht, die im Beleg angegeben sind.

Das Finanzamt kann die Umrechnung nach dem Tageskurs gestatten. Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer nach monatlich festgelegten Durschnittskursen des Bundesministeriums für Finanzen umzurechnen. Bitte spreche dich mit deiner Steuerberatung ab, welchen Wechselkurs du heranziehen solltest."

Welchen Kurs ziehe ich nun heran?
1. den Tagesaktuellen Kurs bei Eingang der Rechnung?
2. den Tagesaktuellen Kurs bei Eingang des USD Betrages aufs PayPal Konto?
3. den PayPal-Umrechnungskurs am Tag der Abbuchung aufs N26 Konto?
4. den vom Bundesministeriums für Finanzen für diesen Monat festgelegten Durchschnittskurs?

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@HavanaSun

Mit 4. bist Du auf der sicheren Seite, und Du musst dann nur einmal den amtlichen Kurs für den Monat Januar nachsehen und dann bei jedem einzelnen Beleg angeben.

2. kann wohl auch gestattet werden, dann musst Du aber für jeden Buchungstag den Kurs nachsehen.

Das Datum der Umbuchung zu N26 ist irrelevant.

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Das was auf dem PayPal-Konto gutgeschrieben wird ist Deine Einnahme. Die Gebühr von PayPal ist eine Ausgabe.

Sollte nur eine Gutschrift durch PayPal erfolgen, bei der die Gebühr schon berücksichtigt wurde, dann müsstest Du die Zahlen selber ermitteln - bzw. sie werden ja von PayPal offenbar auch genannt.

Wer seine Buchhaltung selber macht, sollte sich damit auch schon etwas auskenen und kein Laie sein, das ist ja peinlich