freiberufliche Tätigkeit - wie dem FA rückwirkend melden und wo in Steuererklärung eintragen?

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Hier muss man wohl ein wenig Ordnung reinbringen.

Den Freiberuflerstatus beantragt man nicht. Man ist Freiberufler oder man ist es nicht. Deiner Beschreibung zufolge bist du einer.

Du hast versäumt, die Aufnahme deiner freiberuflichen Tätigkeit beim FA anzumelden. Das ist zwar gesetzwidrig, wird im allgemeinen aber nicht verfolgt.

Es genügt daher, wenn du deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in der Steuererklärung erklärst. Die richtigen Anlagen heißen S und EÜR. Hier werden deinerseits Folgefragen notwendig sein.

Das Finanzamt wird einfach die Steuer entsprechend der Erklärung bearbeiten und die Tatsache, dass die Anmeldung unterblieben ist, tatenlos hinnehmen.

In der Umsatzsteuererklärung gehören die Einnahmen auf Seite 1 des Mantelbogens. Zur Kleinunternehmerregelung habe ich einen leicht verständlichen Tipp formuliert, den du sicherlich findest.

FAZIT:
Hier ist nichts angebrannt.

Petra67 
Fragesteller
 24.06.2012, 19:14

Hallo Enno,

zunächst vielen Dank für Deine Antwort, und Dein Fazit, welches mich schon mal etwas beruhigt hat! :-) Hatte mir echt Sorgen gemacht, das mein Versäumnis u.U. schwerwiegend war.

Leider kann ich über Elster die EÜR nicht downloaden, angeblich kann das Formular vom Server nicht installiert werden. Kann ich mir aber sicher vom FA als Vordruck besorgen und dann nachreichen, nehme ich an? Oder kann ich die evtl. auch ganz weglassen, da ich neben den in Anlage S erklärten Einnahmen keine anderen Einnahmen als Freiberufler und auch keinerlei Ausgaben habe?

Deine Tipps zur Kleinunternehmerregelung haben mich jetzt allerdings etwas verwirrt... KU heisst doch eigentlich Ust-befreit, oder hab ich das falsch verstanden? Muß ich trotzdem die Umsatzsteuererklärung ausfüllen? (Du schriebst, die Einnahmen müssen auf Seite 1des Mantelbogens)

Und noch eine kleine Frage zur Anlage S. Hab dort meine Einnahmen eingetragen, in Zeile 36. Dort ist noch das Feld "davon als steuerfrei behandelt"; muss da der Gesamtbetrag rein oder der Wert 0? Verstehe nicht, worauf sich das steuerfrei bezieht.

Vielen Dank! Viele Grüße, Petra

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EnnoBecker  25.06.2012, 06:24
@Petra67

Zur KU-Regelung habe ich einen ausführlichen und dennoch leicht verständlichen Tip geschrieben, den du sicherlich findest.

Die Anlage EÜR kannst du bei deinen Verhältnissen auch weglassen. Wenn der/die Finanzbeamte zickig ist, kannst du sie immer noch nachreichen. Ist aber eher unwahrscheinlich.

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Petra67 
Fragesteller
 26.06.2012, 21:59
@EnnoBecker

Dann versuche ich es mal ohne EÜR und warte ab, was sie sagen.

Vielen herzlichen Dank!

Viele Grüße, Petra

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Knud2015  13.04.2015, 18:59

Lieber Enno, hallo Community, ist zwar ein alter Thread, aber meine Frage passt hier dazu, deshalb versuche ich es mal!

Folgende Situation: Ähnlich wie oben beschrieben letztes Jahr (2014) Einnahmen auf freiberuflicher Tätigkeit, ohne vorher die Aufnahme dieser Tätigkeit angemeldet zu haben. Das önnte ich jetzt also im Rahmen der Steuererklärung "nachholen", wie oben beschrieben. Aber: War nur ein winziger Auftrag, bleibe unter 410 Euro Einnahmen und müsste demnach gar keine Steuererklärung machen. Habe sonst nur Einkünfte aus Angestelltenverhältnis. Was tun?

Nächstes, damit zusammenhängendes Problem: Die Rechnung, die ich geschrieben habe, war nicht rechtens, weil keine Angebe der Steuernummer erfolgte, weil ich ja gar keine Steuernummer hatte. Hat sich aber niemand beschwert, Unternehmen hat bezahlt. Müsste ich jetzt rückwirkend die Tätigkeit anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten, um die Rechnungen zu korrigieren - um dann aber keine Steuererklärung damit zu machen?

Puh... :)

Vielen Dank!

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