Freiberufliche Tätigkeit nicht rechtzeitig beim FA gemeldet, was tun & welche Konsequenzen hat das?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es stellt sich für mich in solchen Fällen immer die frage, wovon lebt der Anfrager eigentlich, aber egal.

Das ist ehrlich kein Problem, denn Du mußt so, oder so, Deinen Gewinn in From einer Einnahmen-Ausgaben.-Überschussrechn ung ermitteln.

Also Einnahmen zusammen zählen udn davon die Ausgaben abziehen. der Rest ist der Gewinn.

Das Gehört dann je nach Tätigkeit entweder in die Anlage "S" (selbständige Tätigkeit) oder "G" (gewerbliche Tätigkeit) udn beides zusammen zur Einkommensteuererklärung, die damit nur aus dem eintragen der perönlichen Daten besteht, denn es kann ja nach Deinen Angaben nichts herauskommen.

Da der Vorahres Umsatz unter 17.500,- war ist keine Umsatzsteuer fällig.

Eine Strafe hast Du nicht zu befürchten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986