In welche Anlage und Zeile trage ich die Gebühren für Aufenthaltstitel in meine Steuererklärung ein?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ja das möchte ich auch gerne wissen. Dann würde ich die Kosten für meinen Perso und Pass und Fotos auch absetzen.

Nein das ist nicht möglich.

Wer hat dir denn welche Infos gegeben?

Es scheint, als du hältst die Info für falsch. Aufenthaltserlaubnis beinhaltet ja auch Arbeitserlaubnis, welche mich ermöglicht zu arbeiten. Habe ich das falsch verstanden?

Hier findest du eine Frage, wobei in der Antwort die Kosten von Arbeitserlaubnis kurz genannt sind:
https://www.finanzfrage.net/frage/kosten-fuer-einbuergerung-absetzbar

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@mdsouza

Ich glaube das auch nicht. Es werden nämlich auch Kosten für einen Deutschkurs nicht anerkannt. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/deutschkurse-als-werbungskosten-nicht-von-der-steuer-absetzbar.html&ved=2ahUKEwj9y-DU8dLjAhVMyYUKHaZXBpEQFjACegQIBRAB&usg=AOvVaw3XaWmSkxlbn7QY-yCjsKkQ

Ähnlich würde vermutlich die Argumentation bzgl. der im Aufenthaltstitel enthaltenen Arbeitserlaubnis ausfallen.

Wenn Du es trotzdem versuchen willst, so trage es als außergewöhnliche Belastung ein.

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@mdsouza

Das ist aber nur die Arbeitserlaubnis, nicht die Aufenthaltsgenehmigung

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