Wie läuft die Differenzbesteuerung bei Neuwaren?
Wegen zu hohem Umsatz im 2.ten Jahr nach Gründung eines Kleinunternehmens werden wir wohl ab nächstem Jahr in die Regelbesteuerung wechseln müssen. Wir wollen dann die Differenzbesteuerung anwenden. Wir verkaufen Zubehörteile, die wir vorher meist von privat erworben haben. Jetzt ist es aber leider so, dass wir in diesem Jahr (noch Kleinunternehmen) große Investitionen getätigt haben neue Waren für 28000€ mit ausgewiesenener Mwst von Herstellern direkt gekauft haben. Wir sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht vorsteuerabzugsberechtigt . Ist es richtig, dass wir bei neuen Artikeln, deren Rechnung wir inkl. der Mwst gezahlt haben, die Differenzbesteuerung bei Verkauf im nächsten Jahr nicht anwenden dürfen? Ich möchte unsere Situation einmal anhand von Zahlen (Beispiel)aufzeigen: Wir kaufen einen Artikel für 119€ ein, darin sind 19€ Mwst enthalten (wir sind aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt, die von uns gezahlte Mwst können wir also nicht in Anrechnung bringen) Wir verkaufen den Artikel für 150€ inkl Mwst Für den Artikel müssen wir eine Verkaufsprovision von 15€ zahlen Rechnung: Einkauf 119€ Verkauf 150€ Steuer 28,50€ Verkaufsgebühr 15€ Verlust 12,50€ Einen höheren Verkaufspreis gibt der Markt nicht her, was ist zu tun?
3 Antworten
Viel Text, aber die wichtigen Angaben fehlen und ausserdem sind Rechfehler drin.
wenn ich für einen Artikel 150,- Euro überwiesen bekomme, ist die Umsatzsteuer enthalten. Also 150,-/1,19 = Nettoumsatz 126,05, Umsatzsteuer 23,95 Euro.
Was als wichtige Angabe fehlt, wie hoch ist denn der Umsatz dieses Jahr? 17.501,- Euro, oder 30.000,- Euro, oder mehr?
Wie hoch sind die Investitionen? Beim Wareneinkauf gehe ich mal von 28.000,- Zahlung, also inkl. 4.470,- Vorsteuer aus.
Die Korrektur der Vorsteuer ist nur möglich, wenn die Bagatellgrenze von 1.000,- pro Gegenstand überschritten wird, also ab einem Kaufpreis von 6.264,- Euro.
Aber wenn Euer Umsatz dieses Jahr z. B. 20.000,- Euro wird, zahlt doch lieber die ca. 3.200,- Euro Umsatzsteuer und holt euch dafür die mindestens 4.470,- Euro Vorsteuer. 1.270,- ist schließlich auch Geld. Die Umsatzsteuererklärung dafür gebt ihr sowieso erst im nächsten Jahr ab.
Wer soll denn das bitte lesen?
Ich jedenfalls nicht. Bitte Frage strukturiert neu einstellen, sofern Antwort von mir erwünscht.
Erst mal danke für die Antwort. Also wir haben in 2014 als Kleinunternehmen gegründet. In 2014 waren wir unter 17.500€ Umsatz. In 2015 kommen wir momentan an einen Umsatz von 50.000€. Ich habe es so vestanden, dass ich als Kleinunternehmer nicht vorsteuerberechtigt bin. (Wir weisen in unseren Rechnungen keine Mwst aus)
Investitionen in 2015 Neuware 28.000€ inkl. Mwst gezahlt. Für Gebrauchtware von privat haben wir 17.000€ gezahlt.
Bleiben wir bei dem Beispiel. Kaufpreis 119€ inkl. Mwst. Unser Steuerberater hat gesagt: Wir haben den Artikel als Kleinunternehmer gekauft und wenn wir den Artikel weiter verkaufen, müssen wir ihn im nächsten Jahr voll versteuern.
Trotz meines Rechenfehlers würden wir Minus machen, da in einem angenommenen Verkaufspreis von 150€ die Mwst und Ebay Gebühr enthalten ist.
Weiterhin sagte der Steuerberater, dass wir in 2016 die Differenzbesteuerung anwenden können, aber n u r bei gebrauchten Waren. Wir haben aber leider zum größten Teil zur Zeit Neuware. Ich hoffe, mein Problem wird jetzt deutlicher. Es ist halt ein komplexes Thema und muß halt leider etwas mehr dazu schreiben.