Kann ich bereits gezahlte Raten eines gemeinsamen Darlehens von meinem Ehemann nach der Trennung zurück verlangen?

2 Antworten

Verlangen kannst Du alles, aber ob Du etwas bekommst, ist noch zu klären.

Die Abfindung, die für die Übertragung des Hauses zu zahlen ist, richtet sich nach dem Wert des Hauses, nach den Restschulden und den ggf. anderen zu verteilenden Vemögensgegenständen, bzw. dem Zugewinnausgleich.

Das kann man nicht isoliert betrachten, sondern es ist ein Gesamtpaket, was auch zusammen ausgehandelt und erledigt werden sollte.

Deine Überlegung die Scheidungskosten gering zu halten und daher diese noch nicht durchzuziehen erweist sich nun als teurer Rohrkrepierer. Mit einer gütlichen Einigung um die Immobilie vor einer Scheidung wird wohl nichts mehr werden, damit bleibt in jedem Fall der Streitwert hoch, selbst wenn Du ihn jetzt mürbe bekommst, so dass er zahlt.