Ferienjob und die Anrechnung an das ALG II?
Hallo liebe Community,
Ich werde jetzt in den Ferien zwei Jobs machen. Ich werde wohlmöglich mehr als 1200€ verdienen und sicher mehr als 4 Wochen arbeiten. Da bei Ferienjobs für ALG II beziehende nur bis 1200€ und 4 Wochen Arbeit anrechnungsfrei bleiben ist nun meine Frage: Wird mir das restliche Geld über den 1200€ angerechnet? Nehmen wir an ich würde 1600€ verdienen? Und wie ist das mit den 5 Wochen und nicht 4, wie erlaubt? Muss ich das der Arge mitteilen oder wird sie das selbst herausfinden? Was droht mir, wenn ich das selbst nicht bekanntgebe? Wie wahrscheinlich ist es, dass die Arge das herausfindet?
Ihr seht, Fragen über Fragen... Ich hoffe ihr könnt helfen :-)
Liebe Grüße.
P.S. Gerne mit einer Beispielrechnung für die 1600€ :-) P.P.S. Wir beziehen aufstockendes ALG II.
2 Antworten
Hallo,
nur so viel erst einmal, Schüler unter 25J.deren Eltern Hartz4 beziehen dürfen pro Jahr 1200,- euro verdienen, alles über diesen Verdienst hinaus wird angerechnet, quasi vom Hartz 4 abgezogen.
Nicht wirklich motivierend für euch Schüler aber rechtens !
K
Hallo,
nur so viel erst einmal, Schüler unter 25J.deren Eltern Hartz4 beziehen dürfen pro Jahr 1200,- euro verdienen, alles über diesen Verdienst hinaus wird angerechnet, quasi vom Hartz 4 abgezogen.
Nicht wirklich motivierend für euch Schüler aber rechtens !
Den Zuverdienst nicht anzuzeigen ist nicht zu empfehlen, irgendwie oder wann kommt es heraus .......willst du diesen Streß ?
K
Antwort doppelt !!! Sorry, komme mit dem Smartphon nicht so wirklich zurecht. ;-).
Diese kleinen " Scheißerchen " verflixte Technik !
Nicht wirklich motivierend für euch Schüler aber rechtens !
Kohls Mädchen weiß schon, wie man Eigeninitiative verhindert.
nur so viel erst einmal, Schüler unter 25J.deren Eltern Hartz4 beziehen dürfen pro Jahr 1200,- euro verdienen, alles über diesen Verdienst hinaus wird angerechnet, quasi vom Hartz 4 abgezogen.
Jein.
Zunächst einmal haben Schüler einen besoderen Freibetrag von 1200€ für FERIENjobs; und zwar für 4 Wochen kalenderjährlich.
DAZU kommen noch die ganz normalen Frei- und Absätzbeträge auf anderes Erwerbseinkommen, das nicht durch Ferienjobs erwirtschaftet wird oder das nicht unter die 1200€_regelung fällt.
Bedeutet: Schüler haben unterm Strich einen sehr viel größeren Absetz-/Freibetrag auf Erwerbseinkommen als jeder andere Leistungsbezieher.