Schülerjob mit ALG II-Eltern?

2 Antworten

Ja, diese Regelung ist noch gültig.

Das ist aus einem aktuellen Link  der sich leider nicht kopieren lässt:




Arbeitslosengeld II - Höherer Grundfreibetrag für Kinder/Jugendliche mit Neben- und Ferienjobs vom 10.01.2016

Petitionstext und Begründung lesen

Diskussionszweig: Nur teilweise richtig

Erstellt 20.01.2016 - 10:00 von kamor .

Denn Einkommen aus einem Ferienjob werden bis 1200 € nicht angerechnet, wenn dies 4 Wochen pro Kalenderjahr nicht übersteigt § 1 Abs. 4 ALGII-VO, dabei spielt es keine Rolle, ob die Einnahmen während der Schulferien zugeflossen sind oder nicht, darf nur 4 Wochen nicht überschreiten.


Ja !  1.200 Euro - es gilt noch aber nur für Ferienarbeiten bis zu einer Dauer von zusammenggerechnet höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr.