Hartz IV Antrag: Fragen verwertbaren Vermögen (Verkehrswert des geebrtes Haus)

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letzlich kann die Arge Dich nicht sofort zwingen den Anteil am geerbtem Haus zu verwerten. Das das Haus aber im April verkauft wird, wirst Du dann kein Harz4 mehr bekommen, da Dir ja 1/4 des Verkaufspreises zusteht, den Du dann auf brauchen musst. Allerdings erst nach Zahlung bzw. Erfüllung des Kaufvertrags. Ich würde den Verkauf des Hauses verschweigen bis zur Erfüllung des Kaufvertrages. Dann den anteiligen Kaufpreis bei Zahlungseingang melden. Dazu bist Du verpflichtet, da es sich dann um verwertbares Vermögen handelt. Den Kaufvertrag an sich brauchst Du nicht vorlegen, da der Käufer ja auch zurücktreten kann etc. Den Wert des Hauses und eine mögliche Verwertung wird die Arge von sich aus prüfen.

frankisch80 
Fragesteller
 12.12.2010, 16:40

Vielen Dank für die Auskunft.

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