Fahrschule erkennt meine Kündigung nicht an. Was tun?
Guten Tag liebe Community,
ich formuliere die Frage für meinen Cousin und bin für Hilfe sehr dankbar. Dieser kam kürzlich aus Russland nach Deutschland gezogen. Um hier schnellstmöglich seinen Führerschein umschreiben zu lassen, meldete er sich bei einer Fahrschule an. Wir besuchten eine Fahrschule und mein Cousin meldete sich dort an.
Wir warteten die Bearbeitung der Gemeinde ab und in der Zwischenzeit wollten wir die Anmeldegebühr entrichten und die Software zum Lernen abholen. Über Whatsapp frage ich die Fahrschullehrerin am 15.04, wann man diese abholen könne und es kam bis heute keine Antwort. Ich stellte die Frage noch einmal 23.04. Ebenfalls ohne Erfolg. Ich erreichte die Lehrerin wenige Zeit später über Ihr Mobiltelefon und dort schilderte Sie mir plötzlich, dass mein Cousin vor Ablegen der Prüfung mindestens deutsch auf B1 Niveau sprechen müsse, sonst würde Sie ihn nicht zur Prüfung zulassen. Erst, wenn er richtig Deutsch sprechen kann, würde Sie ihn unterrichten quasi.
Nun ist ein Führerschein für den Alltag essentiell und wir erkundigten uns bei einer weiteren Fahrschule. Von so einem Gesetz bzw. Voraussetzung habe man noch nie gehört. Wir meldeten uns bei der neuen Fahrschule an und ich verfasste eine Kündigung an die erste Fahrschule. Diese antwortete mir prompt, dass sie die Kündigung erst anerkennen werde, wenn er einen Betrag von 100€ überweist. Nun würde ich gerne wissen, wie man da weiter verfahren kann. Sollte man den Betrag zahlen um stressfrei die Kündigung anerkannt zu bekommen, oder besteht seitens der alten Fahrschule kein Anspruch auf so einen Betrag unter anderem durch Fehlinformationen.
Herzliche Grüße
3 Antworten
Wenn Fahrschule 1 ihren Auftrag - Deinen Cousin in Theorie zu unterrichten und diesen folgend zur Prüfung anmelden nicht erfüllen möchte, so kann sie auch keine Forderung / "Leistung" in Rechnung stellen.
Mal am Rande erwähnt - selbst für eine Einbürgerung bräuchte ein Migrant nur Sprachniveau B1. Wozu sollte er dieses Level für eine theoretische Fahrprüfung benötigen?
Mal eins vorab:
Eine Kündigung ist eine einseitig rechtsgestaltende Willenserklärung.
Kurz gefasst: Wenn ein Kündigungsgrund besteht, braucht der Empfänger nichts anzuerkennen. Besteht ein Kündigungsgrund nicht, ist die Kündigung unwirksam.
Im Internet lese ich einerseits davon, dass der TÜV Führerscheinprüfungen in allen möglichen Fremdsprachen anbietet, auch in Russisch.
Andererseits soll es angeblich in Baden-Württemberg eine Verordnung geben, wonach Deutschkenntnisse für den Führerschein Pflicht seien.
Mein Vorschlag an Dich: Ruf beim örtlich zuständigen TÜV an und frag nach.
Wenn das mit den Deutschkenntnissen Unfug ist, was ich annehme, hätte man einen Kündigungsgrund und brauchte nichts zu zahlen.
Guten Tag und danke für die schnelle Rückmeldung. Die Voraussetzung der B1 Kenntnisse wurden erst nach Unterschrift erwähnt. Per Telefon hieß es, die Anmeldung sei wirksam, aber wir nehmen uns nun quasi das Recht heraus einen Sprachnachweis zu verlangen, bevor wir starten. Witzigerweise, ist derzeit ein Bekannter aus der Volkshochschule angemeldet, der derzeit seine Prüfungen absolviert und dieser besucht gemeinsam mit meinem Cousin den A2 Sprachkurs. Ein B1 Nachweis wurde nie von ihm verlangt. Auch andere Fahrschullehrer aus der Region kennen so ein Gesetz nicht.
Lieben Gruß
Eine verbindliche Rechtsberatung wirst Du hier natürlich nicht erhalten.
Meine unverbindliche Meinung dazu ist, dass mit der Anmeldegebühr bei einer Fahrschule eine Leistung verbunden ist, nämlich die Aufnahme in die Fahrschule zwecks Ausbildung und Abwicklung der Formalitäten zur Erlangung eines Führerscheins. Üblicherweise wird der Theorie-Unterricht ja nicht gesondert berechnet und wäre evtl. in dieser Gebühr enthalten.
Wird die Ausbildung zum Führerschein anschliessend verweigert, dann wird auch nichts geleistet und ergo wäre die Erhebung einer Anmeldegebühr hinfällig.
Im Falle eines Rechtsstreites müsstest Du das wohl nachweisen, und Du hast wohl nur telefonisch die abschlägige Antwort erhalten. Dem steht die schriftliche Anmeldung beweisfest gegenüber. Stressfrei wird das sicher nicht.
Vielleicht würde ich nochmal schriftlich auf die verweigerte / fehlende Leistung hinweisen und ggf. abwarten, ob da noch etwas schriftlich kommt.