Fahrschule erkennt meine Kündigung nicht an. Was tun?

3 Antworten

Wenn Fahrschule 1 ihren Auftrag - Deinen Cousin in Theorie zu unterrichten und diesen folgend zur Prüfung anmelden nicht erfüllen möchte, so kann sie auch keine Forderung / "Leistung" in Rechnung stellen.

Mal am Rande erwähnt - selbst für eine Einbürgerung bräuchte ein Migrant nur Sprachniveau B1. Wozu sollte er dieses Level für eine theoretische Fahrprüfung benötigen?

Mal eins vorab:

Eine Kündigung ist eine einseitig rechtsgestaltende Willenserklärung.

Kurz gefasst: Wenn ein Kündigungsgrund besteht, braucht der Empfänger nichts anzuerkennen. Besteht ein Kündigungsgrund nicht, ist die Kündigung unwirksam.

Im Internet lese ich einerseits davon, dass der TÜV Führerscheinprüfungen in allen möglichen Fremdsprachen anbietet, auch in Russisch.

Andererseits soll es angeblich in Baden-Württemberg eine Verordnung geben, wonach Deutschkenntnisse für den Führerschein Pflicht seien.

Mein Vorschlag an Dich: Ruf beim örtlich zuständigen TÜV an und frag nach.

Wenn das mit den Deutschkenntnissen Unfug ist, was ich annehme, hätte man einen Kündigungsgrund und brauchte nichts zu zahlen.

Sash2k12 
Fragesteller
 13.06.2019, 12:42

Guten Tag und danke für die schnelle Rückmeldung. Die Voraussetzung der B1 Kenntnisse wurden erst nach Unterschrift erwähnt. Per Telefon hieß es, die Anmeldung sei wirksam, aber wir nehmen uns nun quasi das Recht heraus einen Sprachnachweis zu verlangen, bevor wir starten. Witzigerweise, ist derzeit ein Bekannter aus der Volkshochschule angemeldet, der derzeit seine Prüfungen absolviert und dieser besucht gemeinsam mit meinem Cousin den A2 Sprachkurs. Ein B1 Nachweis wurde nie von ihm verlangt. Auch andere Fahrschullehrer aus der Region kennen so ein Gesetz nicht.

Lieben Gruß

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Eine verbindliche Rechtsberatung wirst Du hier natürlich nicht erhalten.

Meine unverbindliche Meinung dazu ist, dass mit der Anmeldegebühr bei einer Fahrschule eine Leistung verbunden ist, nämlich die Aufnahme in die Fahrschule zwecks Ausbildung und Abwicklung der Formalitäten zur Erlangung eines Führerscheins. Üblicherweise wird der Theorie-Unterricht ja nicht gesondert berechnet und wäre evtl. in dieser Gebühr enthalten.

Wird die Ausbildung zum Führerschein anschliessend verweigert, dann wird auch nichts geleistet und ergo wäre die Erhebung einer Anmeldegebühr hinfällig.

Im Falle eines Rechtsstreites müsstest Du das wohl nachweisen, und Du hast wohl nur telefonisch die abschlägige Antwort erhalten. Dem steht die schriftliche Anmeldung beweisfest gegenüber. Stressfrei wird das sicher nicht.

Vielleicht würde ich nochmal schriftlich auf die verweigerte / fehlende Leistung hinweisen und ggf. abwarten, ob da noch etwas schriftlich kommt.