Vertragsverlängerung durch Corona legal?

2 Antworten

Sofern es sich um die große Kette mit dem M handelt, kann man auch ruhig mal das Schreiben mit dem Gerichtsvollzieher verschicken. Nimmt sonst keiner zu Kenntnis.

Gerichtsvollzieher für einfache Schreiben? Kann man machen, aber kostest halt Geld, das einem keiner erstattet. Einschreiben Rückschein reicht eigentlich bei "normalen" Firmen. Wenn das verweigert wird, kann man immer noch die Zustellung über den GV versuchen.

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@Answer123

McFit ist da leider echt schlimm, was das angeht, siehe Trustpilot-Bewertungen

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@Answer123

Außerdem kostet Einschreiben Rückschein fast genauso viel wie der Gerichtsvollzieher mittlerweile. 5,50 € Einschreiben, 10,11 € Gerichtsvollzieher

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@FragG2

Wie kommst du auf 10,11 € für eine Zustellung per GV (persönlich oder per PZU)?

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@Answer123

per PZU: 3€ Zustellung, 4,11 € Post, 3 € Auslagen

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@FragG2

Ok, macht Sinn. Hatte jetzt die persönliche Zustellung im Kopf.

Die persönliche Zustellung selbst wären 10,00 € (Nr. 100 KV GvKostG). Dazu käme nochmal Wegegeld (Nr. 711 KV), also mindestens 3,25 € und eine Auslagenpauschale von 3 € (Nr. 716 KV). Das wären dann schon 16,25 €.

Dazu müsste dann aber in beiden Fällen noch die Beglaubigung kommen (Nr. 102 i.V.m. Nr. 700 KV), also 0,50 € pro Seite.

Allerdings stellt sich unabhängig davon die Frage, ob für den Widerspruch nicht auch einfach ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder eine E-Mail mit DSN reicht. Der Gerichtsvollzieher kommt noch früh genug zum Zuge, wenn das Fitnesscenter nicht zahlt.

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@Answer123

Beglaubigung wurde mir bei 1-2 Seiten noch nie in Rechnung gestellt. Fax haben viele Unternehmen leider abgestellt, E-Mail und Co. klappt in dem Falle nicht, damit bleibt der Brief, diese gehen auch "verloren", also bleibt in dem speziellem Fall nur das Einschreiben Rückschein, das man ablehnen kann, oder der GV.

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@FragG2

Einen einfachen Brief würde ich auch nicht empfehlen. Aber warum funktionieren Fax und E-Mail in diesem Fall nicht? In den AGB von MF sind diese Formen ausdrücklich vorgesehen.

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@Answer123

E-Mail "kommt nicht an", Fax könnte man testen, das habe ich tatsächlich noch nicht probiert, würde mich nicht wundern falls es "besetzt" ist.

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@FragG2

Mich würde ja eher wundern, wenn E-Mail bei denen permanent "kaputt" ist. Eine Im Impressum angegebene nicht erreichbare E-Mail Adresse dürfte mehr Probleme als Nutzen bringen. Aber im Zweifelsfalle ist es ja auch kein Problem, das auszuprobieren. Entweder man bekommt nach ein paar Minuten eine positive DSN, oder eben eine negative (würde es ja jetzt ausprobieren, aber ich glaube RSG wird das nicht so toll finden, wenn ich die jetzt zuspame). Wenn die Zustellung gescheitert ist, kann man immer noch zum Einschreiben RS oder zum Gerichtsvollzieher mit PZU greifen. Anders als beim Brief hat man hier nach spätestens 10 Minuten ein Feedback zur Zustellung.

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Eine einseitige Vertragsverlängerung ist unwirksam. Widersprich der Vertragsverlängerung schriftlich (mit Zustellnachweis) und fordere höflich die Erstattung der ggf. bereits bezahlten Beiträge.

Weitere Infos dazu findest du hier: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/03/16/sportstudio-zu-beitrag-laeuft-weiter/

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Danke erstmal dafür!

Das Studio hat am 19.03 geschlossen. Könnte ich somit auch den März anteilig zurückverlangen?

Außerdem wird alle 6 Monate eine Servicepauschale fällig (wofür auch immer), zuletzt am 01.04. Kann man dieser Zahlung ebenfalls widersprechen?

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@labimag

Den Betrag bei März könntest du auch anteilig zurückverlangen. Da solltest du aber bei der Berechnung aufpassen.

Wie die Servicepauschale zu werten ist, kann ich nicht beantworten, wenn ich nicht einmal weiß, wofür die überhaupt ist. Ist die Servicepauschale jeweils 6 Monate im Voraus zu bezahlen oder für die vergangenen 6 Monate?

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@Answer123

Zu der Servicepauschale steht nichts im Vertrag außer dass sie halbjährlich in Rechnung gestellt wird

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@labimag

Dann rechne doch mal zurück: Hast du bisher immer für die vergangenen 6 Monate bezahlt oder für die kommenden? Wenn du erst 6 Monate das erste mal diese Pauschale bezahlt hast, bezahlst du wohl immer für die Vergangenheit. Dann hast du wohl wenig Chancen. Ansonsten kannst du sie zurückverlangen.

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