Fitnessstudio zahlt Geld vom Corona Lockdown nicht zurück?

4 Antworten

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/freizeit-reise/freizeit/fitnessstudios-freizeiteinrichtungen-oeffnen-wieder

Stand: 26.01.2021

" Wichtig: Ein neues Gesetz berechtigt Anbieter zur Ausgabe von Gutscheinen anstelle einer Erstattung.

Wenn Sie den Mitgliedsbeitrag weiter gezahlt haben, obwohl das Studio seit Monaten geschlossen war, können Sie Ihr Geld nun wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr zurückverlangen, sondern müssen sich zunächst mit einem Gutschein zufrieden geben.

Erst wenn Sie diesen bis Ende 2021 nicht eingelöst haben, muss Ihnen der Anbieter das Geld erstatten.

Eine sofortige Auszahlung können Sie nur verlangen, wenn die Annahme eines Gutscheins für Sie unzumutbar ist, beispielsweise, weil Sie selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind."

Fazit: Also müsste bis Ende des Jahres abgewartet werden..... wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird, bewirkt der Gutschein lediglich eine Stundung des Erstattungsanspruchs.

das Problem ist nur das ich keinen Gutschein in dem Sinne bekommen habe. Ich darf 7 Monate nach meiner Kündigung das Fitnessstudio weiterhin benutzen, dabei kann ich mir nicht aussuchen ab wann oder in welchem Zeitraum ich sie einsetze. Diese werden als Bonusmonate bezeichnet. Also quasi kein richtiger Gutschein

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Ja die Gutscheinregelung wurde geschaffen. Steht aber noch in der Prüfung, weil davon ausgegangen wird, daß diese aregelung verfassungswidrig ist. Mal schauen wie es ausgeht. Eine endgültige Rechtssprechung steht noch nicht fest.

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Du hast ja nicht gezahlt, sondern Dir wurde Geld abgebucht. Das ist der Punkt, wo Du ansetzen kannst.

Wende Dich an Deine Bank und verlange die Rückbuchung dieser Beträge wg. rechtsunwirksamer Abbuchungserlaubniß. Die Bank wird dann die Abbuchungserlaubniß vom Fitness-Studio im Orginal verlangen unter Fristsetzung. Die prüfen die dann ob sie rechtswirksam ist.

Da muss Datum Unterschrift und Hinweis zur Rückbuchung innerhalb 8 Wochen drauf sein. Wenn nicht ist die rechtsunwirksam und die Beträge werden Dir gutgeschrieben. Wenn die Abbuchungserlaubniß nicht rechtzeitig vorgelegt wird, erfolgt ebenfalls Gutschrift.

Die Studios handeln vielfach rechtswidrig und versuchen einen auf die mieseste Art einzuschüchtern.

Also, bleib standhaft.

Die Beiträge während der schließungszeit hätten nicht eingefordert werden dürfen.

Keine Leistung vom Studio, also auch kein Grund zu zahlen.

Das ist nun mal unternehmerisches Risiko. Also lass dich nicht einschüchtern.

Vertragsverlängerung ohne deine Zustimmung sind auch rechtswidrig.

Gutscheine musst du nur akzeptieren, wenn du finanziell keine Probleme hast. Wenn du diese bis zum 31.12.2021 nicht einlöst, muss dir das Geld sofort ausbezahlt werden. Achte darauf, dass die Gutscheine auch richtig ausgestellt sind. Es muss darauf stehen, dass es wegen Corona diesen Gutschein gibt und wenn du ihn bis Ende Dezember 2021 nicht einlöst, hast du das Recht auf Auszahlung.

Solltest du selber finanzielle Probleme haben, dann muss das Studio dir die Beiträge sofort auszahlen, so steht es im Artikel 240 §5 EGBGB.

Halten tun sich die Studios nur schwer dran und drohen mit inkasso.

Also, standhaft bleiben !!!!!!!

Kannst gerne mal bescheid geben wie es bei dir ausging.

Na drucke die Mail aus, die meiner Meinung nach nichts anderes als ein Gutschein darstellt.

Kopieren und Weiterleiten willst Du den Mist ja nicht, wozu auch.

Und PS:

Was Du mit DEINER "Post" machst, geht andere gar nichts an 😁😜😎

das geht nicht so einfach diese Gutscheine müssen als Gutscheine ausgestellt sein und darauf muss stehen, dass er wegen des Pandemie bedingten lockdowns ausgestellt wurde😅

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