Testament verschwunden - was nun?
Hallo, Meine Tante hat ein Testament vor ca. 30-35 Jahren bei einem Notar hinterlegt und mich als Alleinerben eingesetzt.
Der Notar ist in der zwischenzeit verstorben. Laut Nachfragen beim Nachfoger-Notar war das Testament 2010 , 2013 und 2015 noch da. Mein Sohn ist ebenfalls mit Meiner Tante 2015 b. Notar gewesen da war das Testament auch noch da. Im Februar 016 ist meine Tante verstorben . Am 7.3.016 wurde ich bei dem Notar wegen des Testamentes vorstellig. Dort hat man mir gesagt da letzte Woche schon jemand angerufen , da das Testamentin einem alten Achiv ist wird es die Dame im laufe der Woche heraussuchen u. sie werde mich dann anrufen .
Die Frau hat mich aber nicht zurückgerufen. Beim nachfassen soll das Testament plötzlich nicht mehr auffindbar sein. Ich habe vor ca. 2 Mon. Anzeige bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft eine Anzeige gemacht. Als ich wegen der Sache bei d. Polizei angerufen habe , hat man mir keine Auskunft geben können.
Da die Ermttlungen werden v. d. Staatsanwaltschaft durchgeführt. Wie lange dauert sowas . ? Was können wir außerdem noch in der Sache unternehmen. ? Wer muss für den Schaden haften. ? Muss die Staatsanwaltschaft da ermitteln ? Mein Sohn wurde als Zeuge angegeben , wurde aber bisher noch nicht vernommen. Mein Onkel ist scharf auf das Erbe und ein guter Kunde dieses Notares.usw
Bitte um eine Rückantwort.
2 Antworten
Wie Franzl schon ausführt: Es ist an sich unmöglich, daß ein Testament verloren gehen kann.
Hast Du noch nicht die Notarkammer verständigt? Wenn nein, wieso nicht? Dort würde man sich eines solchen Falles gerne und intensiv annehmen.
Die Staatsanwaltschaft wird und darf sich des Vorgangs nur annehmen, wenn Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Wenn das Testament absichtlich beseitigt wurde, wäre das der Fall.
Völlig anders ist es, wenn durch ein Büroversehen das Testament verloren gegangen sein sollte. Das hat keinen strafrechtlichen Aspekt. Da wird Dir die Staatsanwaltschaft kein Stück weiter helfen. Anders die Notarkammer. Die würde auch dann tätig werden.
Mach Dir besser keine Hoffnungen darauf, daß die Sache durch Polizei und Staatsanwaltschaft aufgeklärt werden kann. Und enthalte sich besser jeder öffentlichen Mutmaßung darüber, daß der Notar absichtlich zur Begünstigung des Onkels das Testament hat verschwinden lassen. Ansonsten würde die Staatsanwaltschaft gegen Dich ermitteln.
Eine zuverlässige Antwort wirst du auf diesem Wege wohl kaum erhalten.
Von mir nur soviel:
Üblicherweise gibt der beurkundende Notar das Original des Testaments beim Amtsgericht (letzter Wohnsitz der Verstorbenen) in amtliche Verwahrung. Hierüber erhält er einen Verwahrungsschein, den auch der Notarverweser haben dürfte.
Auf ausdrücklichem Wunsch der Testierenden kann der Notar die Urkunde aber auch selbst in einem Stahlschrank verwahren.
Woher willst du wissen, wer testamentarisch bedacht wurde? Hälst du eine Ausfertigung der Urkunde in Händen?
Woher willst du wissen, dass die Testierende zeitlich danach nicht andere Erben wirksam eingesetzt hat?
Wer wäre denn gesetzlicher Erbe nach der Verstorbenen und wer beantragt den Erbschein, nachdem das Testament angebl. nicht mehr auffindbar ist?
Diese und andere Fragen wird dir ein Fachanwalt, den du beauftragen solltest, auch stellen.