Preis für unbebaubares Grundstück in Wohnsiedlung ermitteln - wie geht man vor wenn es in der Gemeinde kein „Gartenland“ gibt?

3 Antworten

Ich würde es mal mit dem 3- bis 4- fachen Ackerlandwert versuchen und dem Eigentümer erklären, dass es sich nicht um Bauland handelt und daher der Baulandpreis auch an sich nicht zugrundegelegt werden kann. Das bedeutet dann aber, dass der realistische Verkaufspreis so niedrig sein wird, dass er dann ggf. nicht mehr verkaufen will. Überlegt Euch also den Betrag, den Ihr maximal bezahlen würdet(und preist die Vermessungs-, Gerichts- und Notarkosten mit ein...)

Hopp oder Topp!

Der Verkäufer kann verlangen was er will.

Egal was Du für andere Preise ermittelst.

Daran ist der Verkäufer nicht gebunden.

Entweder Du nimmst das Angebot an und bekommst das Grundstück oder Du lässt es halt sein.

Klar kannst Du versuchen, ob Du den Preis noch runtergehandelt bekommst, zu viel versprechen würde ich mir davon allerdings nichts

Preise für Gartenland gibt es fast nirgens. Da muss dann schon der Preis für Ackerland oder Wiese herhalten.