Eigentümergrundschuld - stille Abtretung? Muss ich die Abtretung beim Grundbuchamt anmelden?

6 Antworten

 Mittlerweile haben sich Leute ins .Grundbuch mit Forderungen eingetragen. Das .Grundstück ist 1 Euro wert. 

Wieso soll das Grundstück nur 1,- Euro Wert sien? Ist es mit Irgendwelchen Giften kontaminiert? Für mich ist die Wert angabe unverständlich.

Wenn sich andere Gläubiger bereits mit Grundschulden eingetragen haben, muss es ja Leute geben, die es für Werthaltig halten.

 Die Eigentümergrundschuld beträgt 100.Tsd Euro Das Amt ging davon aus, dass die Eigentümergurndschuld meiner Bekannten gehört. Man könne diese zurückfordern vom Eigentümer habe ich gelesen.

Wer hat denn diese Briefgrundschuld zur Zeit? Warum kann man die zurückfordern? Ist die Schuld, die damit abgesichert wurde getilgt?

 Wir gingen davon aus, dass der Inhaber des Briefes, auch das Recht hat, den Betrag im Falle einer Zwangsversteigerung einzulösen, und es sind 7 % Zinsen pro Jahr eingetragen, zu zahlen.

Wenn das Grundstück nur 1,- Euro wert ist, wie willst du dann bei einer Zwangsversteigerung einen Erlös erzielen? Denkst Du, dass der gerichtlich bestellte Sachverständige die Einlüsse, die den wert auf 1,- Euro bringen nicht entdeckt?

Also irgendetwas stimmt am Sachverhalt nicht..

Kannst Du ihn bitte so schildern, dass man ihn auch nachvollziehen kann?

Eine Bekannte hat kurz nach Erwerb des Hauses mit Grundstück vor Jahren eine Brief-Eigentümergrundschuld eintragen lassen, um sich ihr
Grundstück zu sichern, und da sie krank ist.

Warum sollte sich die Eigentümerin noch das Grundstück sichern lassen?

Wollte sie nicht vielmehr mit dem Grundschuldbrief später neu eingegangene finanzielle Zahlungsverpflichtungen (z.B. zwecks Krankenpflege) absichern?

Die Frage war, ob von der Stillen Abtretung der Grundschuld, dem Grundbuchamt mitgeteilt werden muss, weil offensichtlich die Gläubiger, wie das Sozialamt nicht wissen, was das Grundstück wert ist, und evtl. eine Zwangsversteigerung einleiten könnten. Das wollen wir vermeiden, dergleichen Aufregungen.

Danke

Sonneimregen:

Welchen Sicherungswert messen deine Bekannte und die Zessionare einer Eigentümergrundschuld von 100 000  € bei, wenn die belastete Immobilie nur  einen Wert von einem Euro haben soll?

Allein die nicht verjährten Zinsen stehen in keinem Verhältnis zum Wert.

Vermutlich hat sie all ihre Immobilien (du bezeichnest sie als Besitztümer) mit einer Gesamtgrundschuld belastet. Nur dann könnte es Sinn machen, weil der Wert sämtl. Immobilie zählt.

Nach- oder gleichrangige Gläubiger dürften eine Benachteiligung nicht hinnehmen, vielmehr vor der Erlösverteilung den Nachweis der Entstehung einer Forderung verlangen.

Kommentare zu diversen Antworten

Die Höhe einer eingetragenen Grundschuld, hat nichts mit

tatsächlichen Forderungen, oder dem aktuellem Wert zu tun. Und die Zinsen sind an den zu zahlen, der die Briefgrundschuld abgetreten bekommen hat.

Diese Frage die ich gestellt habe, kann nur jemand beantworten, der sich mit der Eigentümer Briefgrundschuld auskennt, und der stillen Abtretung in diesem Falle.

Und es ging um die Einleitung einer mögl. Zwangsvollstreckung von Gläubigeren,die sich nachrangig ins grundstück eintragen haben lassen.

Alles andere ist so, wie ich geschreiben habe.

Danke

Bankrevisor  10.08.2017, 00:04

Es bleibt noch immer etwas verwirrend, ich versuchs trotzdem mal:

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (ZV) kann jeder Grundschuldgläubiger betreiben, unabhängig vom jeweiligen Rang. Mir sind Fälle bekannt, da wurde dies "nur aus Konsequenz" gemacht, ohne dass es wirklich erfolgversprechend war. D.h. für nachrangige Gläubiger ist die Frage der Abtretung erstmal nicht zwingend interessant, weil sich aus der Grundschuldhöhe (ob Eigentümergrundschuld oder anderweitige) ja sowieso keine konkrete Forderungshöhe ableiten lässt. Dafür könne diese bei offenen, fälligen Forderungen (und um diese muss es ja gehen, sonst droht keine ZV) u.a. die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung fordern bzw. ggf. erzwingen. Dann wird auch klar welche Forderungen bestehen und ob sich als rangniedriger Grundschuldgläubiger ZV-Maßnahmen lohnen.

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