Notarkosten bei Realteilung ok?

1 Antwort

Man kann grob sagen, dass jede Summe, die in einer Urkunde steht, den Wert der Urkunde erhöht.

Also wenn hier zwei Grundschulden enthalten sind, sind das die Summen.

So wie bei einem Kaufvertrag über ein Haus, in dem auch die Maklercourtage enthalten ist, auch diese in den wert einbezogen wird.

Oder die Schenkung eines Hauses mit der Einräumung eines Wohnrechts, nicht der Wert des Hauses allein, sondern dazu noch das Wohnrecht kommt.

Die Wertermittlung in Eurer Rechnung ist richtig.