Wie funktioniert die Abtretung einer Eigentümergrundschuld mit Brief?
Guten Tag,
ich habe vor einem Jahr eine Eigentümergrundschuld mit Brief eintragen lassen. Um diese Grundschuld abzutreten wurde mir gesagt, dass ich eine Abtretung (3 Zeiler) schreiben müsse. Meine Frage lautet nun :
Kann ich meine Eigentümergrundschuld nur in Kombination mit der original Urkunde abtreten? Oder ist dies auch mit einer Kopie oder ohne Urkunde möglich?
Eine weitere Frage wäre ob ich bei einer Abtretung informiert werde ?
Vielen Dank im Voraus !!!
2 Antworten
Alle Änderungen in einem Grundbuch müssen von einem Notar ausgeführt werden.
Entscheidend ist der Eintrag dort. Wenn die Grundschuld zugunsten einer Bank eingetragen wurde, um eine Hypothek zu sichern, ist es ziemlich ausgeschlossen, dass diese Grundschuld an einen Dritten, schon gar nicht in Kopie abgetreten werden kann.
Die Abtretung muss verbunden sein mit der Übergabe der Urkunde (Grundschuldbrief), denn sonst könnte, wenn der Berechtigte (Abtretungsempfänger) seine Forderung geltend machen will, die Einrede gem. § 1160 BGB geltend machen.
Es empfiehlt sich, aber die Abtretungsurkunde notariell beglaubigen zu lassen.
Zumindest wäre es ein sehr langwieriger Prozess, wenn Jemand eine Abtretungsurkunde vorlegen würde und erklären müsste, warum er den Grundschuldbrief nicht hat.
Aus einer Abtretungsurkunde ohne den Grundschuldbrief zu haben, könnte er keine Zwangsvollstreckung betreiben.
Beachte: Die Eigentümergrundschuld kann gleichfalls wie eine Hypothek gepfändet werden.
Vielen Dank.
Das bedeutet also, solange die original Urkunde bzw. der Brief sich in meinem Besitz befindet, kann auch kein anderer die Eigentümergrundschuld für sich nutzen ??
LG