Wie funktioniert die Abtretung einer Eigentümergrundschuld mit Brief?

2 Antworten

Alle Änderungen in einem Grundbuch müssen von einem Notar ausgeführt werden.

Entscheidend ist der Eintrag dort. Wenn die Grundschuld zugunsten einer Bank eingetragen wurde, um eine Hypothek zu sichern, ist es ziemlich ausgeschlossen, dass diese Grundschuld an einen Dritten, schon gar nicht in Kopie abgetreten werden kann.

Die Abtretung muss verbunden sein mit der Übergabe der Urkunde (Grundschuldbrief), denn sonst könnte, wenn der Berechtigte (Abtretungsempfänger) seine Forderung geltend machen will, die Einrede gem. § 1160 BGB geltend machen.

Es empfiehlt sich, aber die Abtretungsurkunde notariell beglaubigen zu lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank.

Das bedeutet also, solange die original Urkunde bzw. der Brief sich in meinem Besitz befindet, kann auch kein anderer die Eigentümergrundschuld für sich nutzen ??

LG

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@Mueller84

Zumindest wäre es ein sehr langwieriger Prozess, wenn Jemand eine Abtretungsurkunde vorlegen würde und erklären müsste, warum er den Grundschuldbrief nicht hat.

Aus einer Abtretungsurkunde ohne den Grundschuldbrief zu haben, könnte er keine Zwangsvollstreckung betreiben.

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@Mueller84

Beachte: Die Eigentümergrundschuld kann gleichfalls wie eine Hypothek gepfändet werden.

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