Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers-Schenkungswert

2 Antworten

Das Sozialamt hat höchstens ein Anrecht die Schenkung rückgängig zu machen. Dann stehen Dir aber aus dem Hausverkauf der Geldbetrag zu, den Du in das Gebäude investiert hast, inkl. aller Gebühren und Kosten die Du im Laufe der Jahre aufgewendet hast. Des weiteren würde ich darauf beharren, dass Du diese Investitionen als Deine eigene zusätzliche Altersvorsorge getätigt hast, damit hast Du einen weiteren Schritt zur Absicherung getan. Des weiteren würde ich das Sozialamt auffordern, die Unterbringung der Mutter in einem preiswerteren Haus zu veranlassen, wenn sich der Sohn schon ums zahlen drückt. Dieses Mitspracherecht hast Du. Zusammen mit dem Selbstbehalt werden dann die Kosten relativ moderat ausfallen. Denn die Untergaltspflicht beschränkt sich auch auf die Leistungsfähigkeit des Zahlenden.

Ich meine das Zeitfenster für eine solche Rückübertragung liegt in D bei 8 Jahren.