Grundschuld "Abtretung der Rückgewährsansprüche an Eigentümergrundschuld"
Guten Tag, ich habe folgende Frage: Situation: Ich habe ein Grundstück das bei Bank A finanziert ist. (Grundschuld A1+A2) Für Bank B habe ich eine Bürgschaftsgrundschuld (B1+B2) Nun möchte ich eine verbriefte Eigentümergrundschuld (C) einragen lassen um diese als Sicherheit einem Freund zu geben der mir einen Privatkredit gewährt. Frage: Kann ich meine Rückgewährsansprüche gegenüber Bank A an die Eigentümergrundschuld C abtreten um im falle einer Zwangsversteigerung zumindest einen Teil von C`s Forderungen begleichen zu können.
Besten Dank für Ihre Antworten
1 Antwort

Dreitagebart: Zur Besicherung eines (Privat-) Darlehens deines Freundes willst an ihn eine im Grundbuch im Range nach vier Grundschulden von Banken (mit einfachen oder erweiterten Sicherungsabreden?) einzutragenden Eigentümergrundschuld mit Brief über eine stille Zession abtreten. Vermutlich soll der Name des Darlehensgebers nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sein (dieses Verfahren ist bekanntlich teurer als die Bestellung einer Grundschuld für deinen Freund). Deine Rückgewährsansprüche gegen die Gläubigerbanken A 1, 2 und B 1, 2 kannst du abtreten. Die Gläubiger müssen aber die Abtretung kennen um sie bei Rückgewährsreife zu berücksichtigen
Der Rückgewährsanspruch ist im Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden, damit er bei der (Über-) Erlösverteilung berücksichtigt werden kann.
Weitere Fragen wären an einen ZV-Experten mit Fachkompetenz zu richten.