Kommentare zu diversen Antworten

Die Höhe einer eingetragenen Grundschuld, hat nichts mit

tatsächlichen Forderungen, oder dem aktuellem Wert zu tun. Und die Zinsen sind an den zu zahlen, der die Briefgrundschuld abgetreten bekommen hat.

Diese Frage die ich gestellt habe, kann nur jemand beantworten, der sich mit der Eigentümer Briefgrundschuld auskennt, und der stillen Abtretung in diesem Falle.

Und es ging um die Einleitung einer mögl. Zwangsvollstreckung von Gläubigeren,die sich nachrangig ins grundstück eintragen haben lassen.

Alles andere ist so, wie ich geschreiben habe.

Danke

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Die Frage war, ob von der Stillen Abtretung der Grundschuld, dem Grundbuchamt mitgeteilt werden muss, weil offensichtlich die Gläubiger, wie das Sozialamt nicht wissen, was das Grundstück wert ist, und evtl. eine Zwangsversteigerung einleiten könnten. Das wollen wir vermeiden, dergleichen Aufregungen.

Danke

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