Eigene Gastherme, doppelt Gas zahlen?

3 Antworten

100,-€ kalte Betriebskosten wären nicht ungewöhnlich.

100,-€ incl. Heizkosten halte ich für ausgeschlossen.

Das wird vermutlich auch nicht so im Mietvertrag stehen, dass die Vorauszahlung die Heizkosten umfasst.

Bei eigener Gastherme ist es absolut üblich, dass der Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Versorger abschliesst..

Jane0109 
Fragesteller
 23.03.2023, 23:58

Tatsächlich steht es so im Mietvertrag, ansonsten würde ich das hier nicht behaupten.

Aber geht zu wissen, wie es üblich ist.

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Andri123  24.03.2023, 10:56
@Jane0109

Ich vermute, dass dem Vermieter beim Mietvertrag ein Fehler unterlaufen ist.

Da es sich bei den 100,-€ um eine Vorauszahlung handelt, wird über die tatsächlichen Kosten ja später abgerechnet. Wenn Du jetzt darauf bestehst, dass der Vermieter den Gasvertrag auf sich anmeldet, wird das für Dich nur einen kurzfristigen Vorteil haben, da Du dann eine hohe Nachzahlung wirst leisten müssen.

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So ganz verstehe ich dies zwar noch nicht, aber dennoch:

Hast du zwei Verträge für Strom und Gas mit einem Versorger abgeschlossen?

Dann muss dir doch der monatlich zu zahlende Betrag bekannt gewesen sein.

Jane0109 
Fragesteller
 24.03.2023, 00:03

Nein, ich habe keinen Vertrag abgeschlossen, sondern wie es hier üblich ist, wurde ich automatisch beim Grundversorger angemeldet, weshalb ich auch vorher keine Beträge kannte.

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senior1  24.03.2023, 00:14
@Jane0109

Deine Aussage ist nicht korrekt. Du fällst nur in die Grundversorgung, wenn du dich um nichts kümmerst. Einen Strom- und Gasvertrag schließt man üblicherweise vor dem Einzug ab und dann auch zu anderen Konditionen.

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Andri123  24.03.2023, 11:01
@senior1

Zumal man inzwischen auch wieder günstigere Verträge abschliessen kann. Im Dezember war mitunter die Grundversorgung das günstigste, ich bin daher zunächst freiwillig in die Grundversorgung gegangen.

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Betriebskosten schließen nicht Heizkosten ein .

Besonders wenn man eine Gastherme auf seinen Namen angemeldet hat.