Wird Guthaben bei Zwischenrechnung ausbezahlt?
Hallo!
ich bin im Juli umgezogen und musste das erste mal in meinem Leben einen Vertrag für Gas abschließen. Ich habe gegoogelt und es kam ein durchschnittlicher Verbrauch von 15000 kwh für unseren Haushalt raus. Wir sind 3 Personen auf 135qm.
Nun ist es aber so, dass ich seit Einzug lediglich 1800 verbraucht habe und nie im Leben auf die 15000kwh kommen werde.
Ich habe den Anbieter im September kontaktiert um den Abschlag zu reduzieren. Es wurde lediglich 30€ akzeptiert. (Von 330€ auf 299€)
wenn ich richtig gerechnet habe, habe ich jetzt schon etwa 800€ mehr gezahlt als wir vermutlich verbrauchen werden. Und es sind ja noch 6 Abschläge.
Was kann ich von dem Anbieter verlangen?
Zum Einen würde ich gerne den Abschlag deutlich reduzieren, zum Anderen würde ich mich auch über die Auszahlung des Guthabens freuen.
Was wird jetzt wohl passieren?
Der Anbieter ist RheinPower.
3 Antworten
Bei dauerhaften Weniger-Verbrauch wird die Vorauszahlung automatisch gesenkt. Aber darauf musst du mehrere Jahre warten.
Was steht auf deinem Gaszähler als Einheit? Kubikmeter oder Kilowattstunden? Die fehlende Umrechnung würde nämlich die Diskrepanz erklären.
Der Zähler zeigt Kubik an. Verbraucht haben wir ca. 178 kubik.
ich habe den Faktor 10 genommen und so bin ich auf die 1800 Kwh gekommen
Das passt ganz grob. Aber aufpassen, September und Dezember sind im Verbrauch eine himmelweiter unterschied! Ich habe jetzt vom 1.12. bis heute genau 230 Kubik gebraucht. Und es läuft gezuwnegnermaßen nur die Fußbodenheizung. Der Winter geht aber noch bis mindestens Ende Februar. Wenn du jetzt deinen Abschlag zu sehr reduzierst, kann es zu einer üblen Nachzahlung kommen.
Bedenke, dass die Monate Juli bis Oktober wärmer sind als November bis Februar. Daher ist der Verbrauch zu Beginn trügerisch gering (und bei guter Dämmung und womöglich Solarthermie nahe Null), während er in den kälteren Wintermonaten dann deutlich ansteigt.
Der Zahl nach würde ich davon ausgehen, dass die Warmwasserbereitung nicht über die Gastherme läuft, sondern dezentral elektrische Boiler vorhanden sind.
Eine Auszahlung des Guthabens findet aber erst zum Ende des ersten Jahres statt, sofern eines besteht. Du hättest daher nur durch die Meldung des jeweiligen Zählerstands die Möglichkeit, Deinen geringen Gasverbrauch fortlaufend (z.B. zu jedem Quartalsende) zu dokumentieren. Damit läßt sich vielleicht eine Abschlagsreduktion erreichen.
Ich habe ja meinen Vertrag nur für 12 Monate abgeschlossen.